HZA-MS: Zollkontrollen auf Großbaustellen im Münsterland offenbaren diverse Rechtsverstöße / Zoll Münster beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit

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Münster (ots) –

Elf Personen ohne Aufenthaltserlaubnis, vier weitere, bei denen illegaler Aufenthalt vermutet wird, zahlreiche Verdachtsfälle auf Mindestlohnverstöße und mehrere Arbeitnehmer ohne Sozialversicherung hat das Hauptzollamt Münster am Mittwoch (20.03.2024) bei zwei Baustellenprüfungen im Münsterland angetroffen.

Mit mehr als 100 Beschäftigten hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster (FKS) zwei Großbaustellen im Münsterland im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung kontrolliert. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrugs. Darunter versteht sich ein Bezug von Sozialleistungen trotz einer beruflichen Tätigkeit, die dem Jobcenter nicht oder nicht vollständig gemeldet worden ist.

„Bei unseren Prüfungen haben wir mehr als 100 Ausweisdokumente und 240 Personen überprüft und insgesamt elf albanische Arbeitnehmer angetroffen, die in Deutschland nicht arbeiten dürfen“, sagt Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster. „Bei vier weiteren Personen vermuten wir ebenfalls einen illegalen Aufenthalt. Darüber hinaus haben wir den Verdacht, dass zahlreiche Arbeitnehmer nicht den Mindestlohn erhalten haben oder im Rahmen einer Scheinselbstständigkeit gar nicht erst zur Sozialversicherung angemeldet wurden.“

Im Falle der illegal tätigen Albaner leitete der Zoll Strafverfahren gegen die Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmer ein. Die weiteren Verdachtsfälle auf illegalen Aufenthalt, Mindestlohnverstoß, fehlende Sozialversicherung sowie Leistungsmissbrauch werden in den kommenden Wochen durch umfangreiche Nachermittlungen weitergeprüft.

„Das Geflecht von Sub- und Subsubunternehmen, das auf beiden Baustellen herrschte, werden wir in den kommenden Wochen entwirren, um die entsprechenden Arbeitgeber identifizieren und gegebenenfalls Verfahren gegen sie eröffnen zu können“, erläutert John das weitere Vorgehen.

Dazu werden die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen ausgewertet. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Münster
Verena John
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Münster, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots