POL-ME: „Car-Freitag“: Polizei kündigt schwerpunktmäßige Verkehrskontrollen an – Kreis Mettmann – 2403110

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Mettmann (ots) –

Ruhestörungen durch aufheulende Motoren PS-starker und getunter Fahrzeuge, quietschende und qualmende Reifen, laute Musik aus fahrzeugeigenen Anlagen und Lautsprechern, bewusste Geschwindigkeitsüberschreitungen, waghalsige Driftmanöver und reichlich Hinterlassenschaften von Verpackungsmüll ansässiger Fastfood-Anbieter – auch im Kreis Mettmann hat die Polizei in der Vergangenheit entsprechende Erfahrungen mit der Raser-, Tuning- und Autoposer-Gemeinschaft gemacht.

Vor dem kommenden Karfreitag (29. März 2024) – auch als „Car-Freitag“ bezeichnet – kündigt die Polizei daher bereits im Vorfeld an, ihre Präsenz rund um die an diesem Tag traditionell stattfindenden Treffs der Szene deutlich zu erhöhen.

„Der Straßenverkehr ist weder Rennstrecke noch Spielwiese, auf der man dem nächsten Adrenalinkick hinterherjagt“, betont Innenminister Herbert Reul den landesweiten Ansatz der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Auch im Kreis Mettmann wird die Polizei unter dem Motto „Rot für Raser“ diese Strategie am „Car-Freitag“ durchsetzen. Hierzu ist die Polizei mit mobilen Teams von Verkehrsexpertinnen und -experten im Einsatz – und zwar im gesamten Kreisgebiet.

„Wer sich und sein Auto präsentieren möchte, kann das gerne machen – aber nur, solange weder der Straßenverkehr noch Anwohner dadurch beeinträchtigt werden. Auch gegen Tuning spricht nichts, solange die Vorschriften der Straßenverkehrs-zulassungsordnung uneingeschränkt eingehalten werden. Was wir aber überhaupt nicht dulden, sind illegale Straßenrennen, Ruhestörungen oder gefährliche Fahrmanöver. Entsprechende Verstöße werden wir konsequent ahnden – und das nicht nur am Karfreitag“, kündigt Heiner Mies, Leiter der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde Mettmann, an. Und der Polizeioberrat ergänzt: „Wir appellieren an die Szene, sich korrekt zu verhalten – und auch untereinander dafür zu sorgen, dass Regeln eingehalten werden. Denn schnell kann ein Führerschein oder gar das ganze Auto beschlagnahmt werden.“

Bei einem ähnlichen Kontrolleinsatz anlässlich des „Car-Freitags“ wurden im vergangenen Jahr landesweit insgesamt 42 Autos beschlagnahmt und über 4.000 Verwarngelder ausgesprochen.

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Quelle: ots