HZA-MS: Zoll Münster: Risikoorientierter Ansatz zeigt Wirkung / Finanzkontrolle Schwarzarbeit veröffentlicht Jahresbilanz – Zahl der Strafverfahren deutlich gestiegen – ermittelte Schadenssumme vervierfacht

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Münster (ots) –

Mehr als 1.600 Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrugs, illegalen Aufenthalts oder Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster im vergangenen Jahr eingeleitet. Der im Rahmen der straf- und ordnungsrechtlichen Ermittlungen entstandene Schaden belief sich zudem auf knapp neun Millionen Euro.

„Im vergangenen Jahr haben wir überwiegend einen risikoorientierten Prüfansatz gewählt“, erklärt Astrid Scholz, Leiterin des Hauptzollamts Münster, den Anstieg der eingeleiteten Strafverfahren. „Das bedeutet, dass wir gezielt Unternehmen geprüft haben, bei denen unseren Analysen zufolge die Wahrscheinlichkeit für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten höher ist als bei anderen oder bei denen uns bereits Hinweise dafür vorlagen.“

So führten die 623 durchgeführten Unternehmens- (2022: 925) und 7.593 Personenüberprüfungen (2022: 11.191) im vergangenen Jahr zu 1.603 eingeleiteten Straf- und 646 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2022: 1.006 Straf- und 742 Ordnungswidrigkeitenverfahren), von denen 28 Verfahren wegen Verstößen gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns eingeleitet wurden (2022: 30).

Damit ist die Zahl der 2023 durchgeführten Prüfungen zwar deutlich geringer als in 2022, doch das erklärt Scholz so: „Der risikoorientierte Prüfungsansatz hat im vergangenen Jahr auch zu mehr Ermittlungsverfahren geführt. Diese sind deutlich zeit- und personalintensiver als normale Prüfungen, liefern dafür aber auch andere Ergebnisse.“

1.427 Straf- und 556 Ordnungswidrigkeitenverfahren konnte die FKS 2023 abschließen (2022: 933 Straf- und 669 Ordnungswidrigkeitenverfahren). Sie führten zu Freiheitsstrafen von insgesamt 179 Monaten (2022: 111 Monate). Mit insgesamt 8.965.629 Euro vervierfachte sich die Schadenssumme der straf- und ordnungsrechtlichen Ermittlungen im Vergleich zum Vorjahr (2.187.468 Euro).

Neben den risikoorientierten, verdachtsunabhängigen Kontrollen und Prüfungen, die auf konkrete Hinweise zurückgingen, beteiligte sich die FKS Münster 2023 mit einem großen Personalansatz an sechs bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Diese betrafen das Bauhaupt- und Nebengewerbe, die Gastronomie, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, das Kurier-, Express- und Paketdienstleistungsgewerbe sowie Clankriminalität und die allgemeine Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns.

„Die Gesamtergebnisse bestätigen unsere Strategie, potenziell auffälligen Unternehmen eine höhere Aufmerksamkeit zu schenken“, zeigt sich Scholz erfreut. „Damit unterstützen wir die Unternehmen, die fairen Wettbewerb betreiben und sich an die Regeln halten, und ziehen die zur Verantwortung, die sich durch gesetzeswidriges Verhalten Wettbewerbsvorteile verschaffen wollen.“

Zusätzliche Information:

Der Bezirk des Hauptzollamts Münster umfasst die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt, die Stadt Münster sowie einen Teil des Kreises Warendorf. Zusätzlich zum Hauptsitz am Linus-Pauling-Weg in Münster verfügt das Hauptzollamt Münster mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Gronau über einen weiteren Standort im Münsterland.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Münster
Verena John
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots