BPOL NRW: Nach Diebstählen in Parfümerie: Bundespolizei nimmt Tatverdächtige fest

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Köln (ots) –

Am 31. März soll ein 29-jähriger Marokkaner, in einer Parfümerie des Kölner Hauptbahnhofs, vier Flaschen Parfüm entwendet haben. Zudem hatte er eine offene Bewährungsstrafe. Eine Streife der Bundespolizei nahm den Mann fest.

Ähnliches ereignete sich am 01. April, wo ein 57-jähriger Deutscher in ebendiesem Geschäft zwei Duftflaschen gestohlen haben soll. Auch hier klickten die Handschellen.

Sonntag: Um 16:39 Uhr beobachtete ein Ladendetektiv den 29-Jährigen über die Videokamera der Filiale, wie er zwei Flaschen Parfüm im Gesamtwert von 258,00EUR aus dem Regal entnahm, in seiner Jackentasche verstaute und im Anschluss das Geschäft wieder verließ, ohne diese zu bezahlen. Der Ladendetektiv stellte den Marokkaner und übergab ihn an die hinzugerufenen Beamten.

Im weiteren Verlauf der polizeilichen Maßnahmen konnten insgesamt vier Flaschen Parfüm durch die Uniformierten aufgefunden werden. Zwei der Parfüms konnten eindeutig dem vorangegangenen Diebstahl zugeordnet werden, zu der Herkunft der weiteren Parfüms dauern die Ermittlungen an. Eine Abfrage der Personalie ergab, dass gegen den Polizeibekannten eine offene Bewährungsstrafe des Amtsgerichts Dortmund vorlag. Weiterhin verfügte der Marokkaner über keinen gültigen Aufenthaltsstatus.

Er wurde daher aufgrund des Diebstahls sowie des Unterlauben Aufenthalts beanzeigt, festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt.

Nach Vorführung bei einem Richter entschied dieser auf eine Untersuchungshaft bis zum Ausgang des Verfahrens.

Montag: Um 18:48 Uhr des Folgetages beobachtete ein Ladendetektiv einen 57-Jährigen, wie er zwei Parfümflaschen (Wert: 150,99EUR) aus dem Regal entnahm und in die Taschen seiner Hose steckte. Der Ladendetektiv sprach den Deutschen an und dieser übergab dem Zeugen die zuvor entwendeten Flaschen. Die hinzugerufenen Beamten der Bundespolizei führten den Deutschen dem Bundespolizeirevier Köln zu. Dort stellten sie seine Identität fest, nahmen den polizeibekannten Mann fest und beanzeigten ihn wegen Diebstahls. Da er zudem gegen ein bestehendes Hausverbot verstieß, erhielt er ebenfalls eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Ein Richter oder eine Richterin muss nun über den Sachverhalt urteilen.

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Quelle: ots