BPOL NRW: Gefälschte Dokumente, Drogen und Messer – Bundespolizei nimmt zweifach Gesuchten fest

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Gelsenkirchen (ots) –

Am gestrigen Mittag (5. Februar) nahmen Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Marihuana Geruch wahr. Dieser führte zu einem Mann, der bereits von einer Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Zudem führte er neben gefährlichen und verbotenen Gegenständen, totalgefälschte Dokumente und eine höhere Summe Bargeld mit sich.

Gegen 11:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Bei dem Passieren eines 41-Jährigen nahmen die Beamten einen Marihuana Geruch wahr, welcher von diesem ausging. Als die Einsatzkräfte ihn aufforderten sich auszuweisen, händigte er ihnen ein kroatisches Identitätspapier sowie einen kroatischen Führerschein aus. Während der Inaugenscheinnahme stellten die Polizisten fest, dass es sich bei den Dokumenten um Totalfälschungen handelte. Die Beamten konfrontierten den bosnisch-herzegowinischen Staatsbürger mit den Entdeckungen und brachten ihn zur Bundespolizeiwache.

Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten neben einer geringen Menge Cannabiskraut und einem Plastikgefäß mit Heroin, auch ein Neck Knife auf. Dabei handelt es sich um ein Messer, welches für das Tragen am Hals konzipiert ist. Dieses Messer ist in seiner Größe so angepasst, dass es bequem mit sich geführt werden kann ohne viel Platz zu beanspruchen. Die Klinge des Neck Knife ist feststehend.
In seiner Geldbörse wurden zudem 4.100 Euro Bargeld aufgefunden. Zu der Herkunft des Geldes befragt, machte der Bosnier widersprüchliche Angaben. Neben dem Bargeld, wurde in seinem Portemonnaie auch eine Bankkarte aufgefunden, welche nicht auf ihn ausgestellt war. Zu deren Herkunft, konnte der Mann ebenfalls keine eindeutigen Angaben machen.

Mittels eines Fingerabdruckscans wurde die Identität des Tatverdächtigen zweifelsfrei festgestellt. Zudem ergaben Überprüfungen, dass er sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält und ein Einreiseverbot besteht. Weitere Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen bereits mit zwei Haftbefehlen nach dem Mann suchen ließ. Das Landgericht Essen verurteilte den 41-Jährigen im Juni 2017 rechtskräftig wegen schweren Raubes in zwei Fällen. Nur fünf Monate später, im November 2017 wurde er erneut wegen schweren Raubes rechtskräftig verurteilt. Der Gesuchte hat nun noch eine Restfreiheitsstrafe von insgesamt 917 Tagen zu verbüßen.

Die Bundespolizisten stellten die Drogen, das Messer, das Bargeld, die totalgefälschten Dokumente und die Bankkarte sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung, Geldwäsche, Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Urkundenfälschung ein. Der Verurteilte wurde anschließend von den Beamten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

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Quelle: ots