Kleve – Emmerich (ots) –
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den 30-Kilometer Grenzbereich. Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und er Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten werden.
Am Dienstagnachmittag, 17. September 2024 um 17:45 Uhr, kontrollierte die Bundespolizei einen 36-jährigen Iraner am Bahnhof in Emmerich. Ein Abgleich der Personalien des Mannes in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft in Kleve mit einem Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen gesucht wird. Hiernach musste der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 200 Euro bezahlen oder eine 10-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Iraner wurde daraufhin vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle lieferte die Bundespolizei den Mann zum Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt Kleve ein, da der die fällige Geldstrafe nicht bezahlen konnte.
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Quelle: ots