Gelsenkirchen (ots) –
Am Sonntagabend (8. September) überprüften Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Mann. Dieser führte ein Messer mit sich.
Gegen 21:45 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Dabei bemerkten sie einen 54-Jährigen, welcher beim Erblicken der Polizeibeamten auf dem Absatz kehrt machte und dann in entgegengesetzter Richtung weglief. Die Einsatzkräfte kontrollierten den Deutschen und fragten ihn nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen. Der Mann offenbarte, dass sich in seiner Sporttasche ein Messer mit einer feststehenden Klinge befinde. Dieses händigte er den Uniformierten aus.
Bei einem „Tactical Knife“ handelt es sich um eine spezielle Messerform, die für Militäreinsätze und zu Selbstverteidigungszwecken konzipiert worden ist.
Der Gelsenkirchener übergab den Bundespolizisten seinen Personalausweis. Warum er das Messer mit sich führte, verriet er den Polizisten nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Beamten stellten den gefährlichen Gegenstand, welcher beidseitig geschliffen war und eine Klingenlänge von über 12 cm aufwies, sicher.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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Quelle: ots