BPOL NRW: Bundespolizei stellt Messer in Gelsenkirchen sicher

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Gelsenkirchen – Hattingen – Duisburg (ots) –

Bundespolizisten kontrollierten am gestrigen Nachmittag (1. April) zwei Personen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Dabei stellten sie gefährliche Gegenstände fest.

Gegen 15:30 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Dabei wurden sie auf einen 17-Jährigen aufmerksam. Die Frage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führen würde, bejahte der deutsche Staatsbürger und gab an, dass sich an seinem Hosenbund ein Messer befinde. Die Einsatzkräfte stellten das Küchenmesser, welches eine Klingenlänge von 15 cm aufwies, sicher und leiteten gegen den Hattinger ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Rund zwei Stunden später, gegen 17:15 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte einen 20-Jährigen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Auch er bejahte die Frage, nach dem Mitführen von gefährlichen Gegenständen und händigte den Uniformierten ein Einhandmesser aus. Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer, an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann. Den Grund für das Führen des Messer verriet der Duisburger den Beamten nicht.
Die Bundespolizisten stellten den Gegenstand sicher und leiteten auch gegen den Deutschen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

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Quelle: ots