Aachen (ots) –
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch kontrollierte eine Streife des gemeinsamen Teams der Bundespolizei mit der niederländischen Königlichen Marechaussee ein aus den Niederlanden kommendes Fahrzeug in Herzogenrath.
Bei der Kontrolle legte der 39-jährige deutsche Fahrer des Pkw den Beamten ein Lichtbild eines Führerscheins auf einem Mobiltelefon vor. Das geschulte Auge der Bundespolizisten führte gleich zu dem Entschluss, dass es sich bei der Person auf dem Lichtbild nicht um den in der Kontrolle befindlichen Fahrer handelt.
Damit konfrontiert, entschied sich der Deutsche doch noch seinen Personalausweis vorzuzeigen. Die hier rechtmäßigen Daten wurden durch die Beamten in den polizeilichen Fahndungssystemen sowie im Zentralen Verkehrsinformationssystem der Polizei überprüft. Das Ergebnis: der 39-Jährige besitzt bereits seit 16 Jahren keine Fahrerlaubnis mehr.
Eine Strafanzeige wurde gefertigt und die Weiterfahrt wurde vor Ort untersagt.
Der Fahrzeugschlüssel wurde durch einen Freund des Beschuldigten im Nachgang, nach Vorlage einer Fahrerlaubnis, ausgehändigt.
Ebenfalls in der letzten Nacht reisten ein Syrer (18) sowie eine Syrerin (18) mittels eines Fernreisebusses über die Bundesautobahn BAB 4 in die Bundesrepublik ein. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle legten beide den Bundespolizisten einen marokkanischen Reisepass sowie einen belgischen Aufenthaltstitel vor. Bei genauerer Inaugenscheinnahme der Dokumente bestand für die Beamtinnen und Beamten schnell der Verdacht der Urkundenfälschung.
Sie sollten Recht behalten: eine Überprüfung der Aufenthaltstitel ergab, dass dieser in den Fahndungssystemen als Totalfälschung ausgeschrieben war. Ebenfalls im Gepäck der Syrer befanden sich griechische Asyldokumente auf andere Personalien ausgestellt.
Beide Personen wurden zwecks weiterer Sachbearbeitung der Dienststelle der Bundespolizei zugeführt. Dort ergab eine detaillierte Überprüfung der marokkanischen Pässe und belgischen Aufenthaltstitel erhebliche Manipulationsmerkmale. Sie wurden sichergestellt.
Nach Äußerung eines Schutzersuchen in Deutschland wurden die Personen an die Landeserstaufnahme in Bochum weitergeleitet.
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