BPOL NRW: Bundespolizei verzeichnet mehrere Festnahmen, einen Widerstand und 36 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz über Ostern

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Aachen (ots) –

Die Bundespolizei hatte über die Osterfeiertage alle Hände voll zu tun.

Unter drei vollzogene Festnahmen hatten die Beamten einen 32-jährigen Russen, der am Hauptbahnhof kontrolliert wurde. Er war mit 3 Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Aachen wegen tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte, der Körperverletzung und des Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben. Da er die Geldstrafe in Höhe von 4900,- Euro nicht zahlen konnte, muss er jetzt ersatzweise eine 240-tägige Haftstrafe absitzen. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert.

Es wurden noch zwei weitere Personen, ein 28-jähriger Marokkaner und ein 27 guineischer Staatsangehöriger festgenommen. Sie wurden wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte bzw. Betruges von den Staatsanwaltschaften Darmstadt und Aachen gesucht. Beide konnten die Geldstrafen in Höhe von insgesamt 2600,- Euro nicht zahlen und wurden im Anschluss in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert.

Am Ostermontag kam den Beamten ein in Schlangenlinie fahrender E-Bike Fahrer (41-jähriger Deutscher) auf der Gegenfahrbahn der Triererstraße entgegen. Da hier der Verdacht der Trunkenheitsfahrt vorlag, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 0,92 Promille aufwies. Des Weiteren stellten die Beamten fest, dass das E-Bike gestohlen war. Das E-Bike und der 41-Jährige wurden mit zur Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof verbracht. Hier randalierte der Betreffende und leistete gegen die Maßnahmen der Beamten erheblichen Widerstand, wobei sich zwei Beamte leicht verletzten. Es wurde Anzeige wegen der Widerstandshandlung, der Körperverletzung und des besonders schweren Falls des Diebstahls gegen den Betreffenden erstattet. Seine Handlungen werden sicherlich noch ein juristisches Nachspiel haben. Er konnte nach den polizeilichen Maßnahmen die Dienststelle wieder verlassen.

Die Bundespolizei verzeichnete zudem noch 36 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. (unerlaubte Einreisen, 1 Schleusung etc.).

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Quelle: ots