Achtung Verpackungsgesetz! Diese Fehler sollten Sie vermeiden

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Im Januar 2019 wurde das VerpackG implementiert – doch bis heute machen Unternehmen Fehler bei der Umsetzung. Das ist zwar nachvollziehbar, jedoch gilt: ’Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!’ – und so riskiert, wer sich nicht auskennt, hohe Strafgelder. Wir erklären, für wen das Gesetz gilt, wofür es gut ist und was Sie als Firma beachten müssen.

 

Wofür ist das VerpackG gut?

VerpackG ist die Abkürzung für das Verpackungsgesetz. Dieses hat die Verpackungsverordnung aus dem Jahre 1993 in 2019 abgelöst. Das Gesetz hat zum Ziel, die Hersteller von Verpackungen in die Verantwortung zu nehmen, sodass diese für das Recycling der  von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen aufkommen. Verpackungsabfälle sollen reduziert und im Idealfall ganz vermieden werden. Zum 1. Juli diesen Jahres sind verschiedene Neuerungen im Gesetz in Kraft getreten, die zum Beispiel beinhalten, dass Online Händler stärker kontrolliert werden.

Wer ist vom neuen Verpackungsgesetz betroffen?

Jeder, der eine Verpackung in den Umlauf bringt, das heißt, jedes Unternehmen, das Waren in Umverpackungen, Transportverpackungen oder Verkaufsverpackungen verpackt, muss die Pflichten aus dem VerpackG erfüllen und sich in jedem Fall registrieren. Das Ziel des Gesetzes ist (Zitat von der Melde Webseite) “die Produktverantwortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben (z. B. Datenmeldung) für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen.” Die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht die ökologischen Ziele, die Erfüllung von Recyclingquoten und die finanzielle Förderung von ökologischeren Verpackungen.

Auch wenn Sie Waren aus dem Ausland importieren, die sich in Verpackungen befinden, müssen Sie sich registrieren. Auf dem Registrierungsportal LUCID werden Sie durch alle Schritte geführt und es wird Ihnen genau erklärt, welche Art von Verpackung Sie registrieren müssen.

Was müssen Sie als registrierte Firma beachten?

  1. Klären Sie ab, inwieweit Ihr Unternehmen betroffen ist. Die Frage ist nicht, ob – sondern in welchem Ausmaß.

  2. Lassen Sie sich nicht durch günstige Preise verwirren. Schauen Sie sich alle Konditionen, nach denen der Verpackungslizenzanbieter arbeitet, genau an und entscheiden Sie dann. Erkundigen Sie sich sehr detailliert über die Zuordnung verschiedener Verpackungen. Ein Etikett läuft beispielsweise unter Produktverpackung und ist somit registrierungspflichtig.

  3. Zusätzlich zur Registrierung bei LUCID müssen Sie sich, je nachdem, welche Verpackungsart Sie in Verkehr bringen, auch für ein duales System entscheiden. Sie müssen sich registrieren (LUCID), Ihre Daten melden (LUCID) und bei einem dualen System Ihre Verpackungsmenge lizenzieren.

  4. Die Angaben bei LUCID und bei der Lizenzierung im dualen System müssen übereinstimmen.

  5. Versäumen Sie nicht die jährlich wiederkehrenden Aufgaben, die mit dem VerpackG einhergehen. Dabei handelt es sich um eine Jahresabschluss-Mengenmeldung, die ähnlich wie die Steuer einen Abgabetermin im Folgejahr hat (hier der 15. Mai).

  6. Serviceverpackungen sind nicht mehr von der Registrierung ausgenommen. Der Letztvertreiber (also das Geschäft, welches die Blumen verpackt, die die Pommes in einer Schale gibt…). Auch, wenn der Hersteller Ihrer Verpackungen schon einem dualen System zugehörig ist, entbindet sie das nicht von einer Registrierung.

Fazit

Das VerpackG soll zu mehr Umweltbewusstsein führen. Ein weiterer Schritt drängt sich förmlich auf: Warum können Endverbraucher noch immer Ware kostenfrei an den Versender zurückschicken? Wenn der Kunde für seine Zalando und Co. Retoure bezahlen muss, werden weniger Pakete transportiert, was bedeutet, dass weniger LKWs auf den Straßen unterwegs sind, was bedeutet, dass es weniger CO2 Ausstoß gibt und weniger Straßenreparaturen.