HZA-DU: Hauptzollamt Duisburg – mehr als drei Millionen Euro Bußgelder durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

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Duisburg; Essen; Oberhausen; Mülheim a. d. Ruhr; Kreis Wesel; Kreis Kleve (ots) –

Auch im Jahr 2023 waren die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS Tag für Tag im Einsatz. Sie prüften im Zuständigkeitsbezirk des Hauptzollamts Duisburg rund 1.000 Arbeitgeber und deren Beschäftigte in allen Wirtschaftsbereichen.

Nach den Arbeitnehmerbefragungen schließen sich oftmals langwierige und komplexe Geschäftsunterlagenprüfungen und ggf. Ermittlungen an.
Im Jahr 2023 wurden in der Summe rund 5.900 Ermittlungsverfahren eingeleitet (4.566 Strafverfahren und 1.491 Ordnungswidrigkeitenverfahren). Die Zahl der Ermittlungsverfahren ist im Vergleich zu den vorherigen Jahren gleichbleibend hoch.

Die ermittelte Schadenssumme der Standorte Duisburg und Emmerich belief sich im Jahr 2023 auf rund 9 Millionen Euro und setzte sich im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und „sonstigen Schäden“ (insbesondere nicht gezahlten Mindestlöhnen und Urlaubskassenbeiträgen sowie zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen) zusammen.

Die Ermittlungen der Zöllnerinnen und Zöllner der FKS führten 2023 dazu, dass Gerichte Geldstrafen in Höhe von über einer Million Euro und Freiheitsstrafen von über 30 Jahren verhängten (2022: 830.000 Euro Geldstrafen, 28,5 Jahre Freiheitsstrafen).
Zum Beispiel verurteilte das Landgericht Essen im Herbst 2023 einen Essener Bauunternehmer in einem umfangreichen Ermittlungsverfahren der organisierten Form der Schwarzarbeit zu einer Freiheitstrafe von zwei Jahren und acht Monaten (ohne Bewährung).
Die Pressemeldung ist unter dem folgenden Link abrufbar:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121243/5624914

Die Feststellungen in Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen die Nichtzahlung der nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegten Mindestlöhne bzw. Lohnuntergrenze. Mit Abschluss dieser Verfahren konnten bei der FKS des Hauptzollamts Duisburg im Jahr 2023 Bußgelder in Höhe von 3,2 Millionen Euro festgesetzt werden.
Der Bezirk des Hauptzollamts Duisburg umfasst die Städte Essen, Oberhausen, Mülheim und Duisburg sowie die Kreise Kleve und Wesel.

Schwarzarbeit: Ein Begriff – viele Facetten
Prüfungen der FKS erfolgen immer ganzheitlich. Geprüft wird grundsätzlich, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.
Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfung, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
Ivan Cule
Telefon: 0203 / 7134 – 348
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Duisburg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots