HZA-MS: Zoll und Finanzamt prüfen Gastronomie in Münster Gemeinsame Kontrolle der Behörden am Wochenende / Noch vor Ort sechs Bußgeldverfahren eingeleitet / weitere Nachprüfungen erforderlich

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Münster (ots) –

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster und das Finanzamt Münster Innenstadt haben am Freitagabend eine gemeinsame, verdachtsunabhängige Prüfung der Gastronomie in Münster nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchgeführt. Mit insgesamt 17 Einsatzkräften, davon vier Beschäftigte des Finanzamtes, kontrollierten Zoll und Landesfinanzverwaltung gemeinsam 21 gastronomische Betriebe vorwiegend in Münsters Innenstadt.

„Die Beamtinnen und Beamten befragten dabei insgesamt 99 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und prüften so u.a., ob die bei der Arbeit angetroffenen Personen von ihrem Arbeitgeber ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet waren und ob sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro pro Stunde erhalten“, erläutert Britta Flothmann, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Münster. Auch Hinweisen auf eine Beschäftigung von sich illegal in der Bundesrepublik aufhaltenden ausländischen Personen gingen die Beamtinnen und Beamten der FKS nach. Die Bediensteten des Finanzamtes Münster Innenstadt führten in den kontrollierten Betrieben hingegen eine Kassennachschau durch um festzustellen, ob alle Einnahmen ordnungsgemäß in der Kasse erfasst werden.

Noch vor Ort leiteten die Einsatzkräfte des Zolls sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren ein:

Hiervon in zwei Fällen gegen Arbeitnehmer wegen der Verletzung der sogenannten Passmitführungspflicht im Gaststättengewerbe sowie in einem Fall gegen einen ausländischen Arbeitnehmer wegen des Ausübens einer Erwerbstätigkeit ohne den dazu erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen. Ein weiteres Verfahren leitete der Zoll auch gegen den entsprechenden Arbeitgeber des Arbeitnehmers ein. Weiterhin leiteten die Beamtinnen und Beamten zwei Verfahren gegen zwei Arbeitgeber wegen des Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung ein.

Darüber hinaus identifizierten die Einsatzkräfte acht zusätzliche Sachverhalte, welche einer weiteren Nachprüfung bedürfen. „Die Auswertung der entsprechenden Sachverhalte und Unterlagen wird die Kolleginnen und Kollegen nun die nächsten Wochen beschäftigen“, so Flothmann.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Münster
Pressesprecherin
Britta Flothmann
Telefon: 0251-4814-1304
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots