POL-BI: Bielefelder Ermittlungsgruppe Cold Cases betrachtet erneut den Paderborner Altfall der MK Funke zu einem Raubmord an einem Taxifahrer aus dem Jahr 1994

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Bielefeld (ots) –

MK – Bielefeld / Paderborn / Hövelhof – Das Ziel, dass kein Mord unaufgeklärt bleiben soll, ist auch Motivation für Markus Mertens, Erster Kriminalhauptkommissar und Leiter der Ermittlungsgruppe (EG) Cold Cases des Polizeipräsidiums Bielefeld. Er hat bereits im April 2024 die Leitung der Gruppe von Markus Ickler, Kriminalhauptkommissar, übernommen, der mittlerweile seine Arbeit in einem anderen Bielefelder Kriminalkommissariat aufgenommen hat.

Wie sein Vorgänger ist Markus Mertens ein erfahrener Ermittler, der bereits auf eine langjährige Tätigkeit als Leiter von zahlreichen Mordkommissionen zurückblicken kann. Aktuell beschäftigten sich sein Team und er mit dem Mord an Johannes „Hansi“ Funke im Jahr 1994.

Tödlicher Raubüberfall auf Paderborner Taxifahrer

Der damals 43-jährige Taxifahrer eines Paderborner Unternehmens nahm am Freitag, 15.04.1994, kurz nach Mitternacht im Paderborner Zentrum einen oder mehrere Fahrgäste auf. Das Taxi war zuvor aus einer Telefonzelle am Neuhäuser Tor gerufen worden und als Treffpunkt wurde die damals etwa 30 Meter entfernt liegende Gaststätte „Stulle“ vereinbart. Gegen 00:15 Uhr teilte der Taxifahrer seiner Zentrale noch mit, dass die Fahrt nach Hövelhof gehen werde.

In Hövelhof erfolgte im Bereich Klausheide in der Nähe des Apelteichs der Angriff, bei dem der Taxifahrer noch im Fahrzeug mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet wurde. Man raubte ihm die Geldbörse mit den Tageseinnahmen, schob oder zog ihn aus dem Fahrzeug und flüchtete mit dem Taxi.

Unglücklicherweise war der Sicherheitsgurt des Taxifahrers nicht gelöst und er wurde
von dem fahrenden Fahrzeug noch über die Salvatorstraße und die Klausheider Straße über eine größere Distanz mitgeschleift. Die Täter sollen im Anschluss mit dem Taxi über Staumühle und die Panzerringstraße des Truppenübungsplatzes Senne zurück in Richtung Paderborn geflüchtet sein. Das Fahrzeug wurde bereits um 00:58 Uhr auf einem Parkplatz in Schloß Neuhaus, an den Fischteichen an der Dubelohstraße, aufgefunden.

Die Ermittlungen ab 1994

Neben der Spurensuche und Beweissicherung an den Handlungsorten waren für die Ermittler damals auch mehrere Zeugenaussagen von Bedeutung. Dem Taxifahrer war es offenbar nach Beginn der Tathandlung noch gelungen, den Notrufknopf in seinem Taxi zu drücken, sodass die Geräusche aus dem Innenraum in die Zentrale übertragen wurden. Auf diese Weise wurde später bekannt, dass der Motor des Taxis nach der Übernahme durch den oder die Täter längere Zeit sehr hoch drehte beziehungsweise aufheulte. Auch will ein Zeuge das Taxi unweit des Abstelltortes im Gegenverkehr beobachtet haben. Es war lediglich das Standlicht eingeschaltet. Der Fahrer hatte Mühe, das Fahrzeug auf seiner Spur zu halten, sodass der Zeuge ihm seitlich ausweichen musste. Dies könnte ein Indiz dafür gewesen sein, dass die Flüchtenden nicht nur sehr großen Stress hatten, sondern auch noch nicht in der Lage waren, einen Pkw ordnungsgemäß zu führen.

Seinerzeit wurden in dem Fahrzeug und an dem Getöteten Mikrospuren gesichert. Der erste Versuch einer DNA-Analyse erfolgte erst ab dem Jahr 2010, damals noch ohne Erfolg.

Aktuelle Untersuchungen

Aktuell lässt die EG Cold Case noch einmal umfangreiches Spurenmaterial nach neuesten wissenschaftlichen Standards untersuchen und hofft, dass DNA-Material der bislang unbekannten Tatverdächtigen aufgefunden werden kann.

„Die Täter haben durch ihre Vorgehensweise ein großes Maß an Hemmungslosigkeit und Brutalität offenbart. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sie auch in den Jahren danach polizeilich in Erscheinung getreten sind und ihr DNA-Profil bereits in die DNA-Analyse-Datei aufgenommen wurde“, hofft Mertens. Im Rahmen eines automatisierten Abgleichs könne dann auch nach über 30 Jahren noch ein Tatnachweis erfolgen.

Weitere Fragen der Ermittler

Markus Mertens erklärt, was die Ermittler darüber hinaus beschäftigt: „Es hat sich um eine sehr blutige und kontaktreiche Tat gehandelt. Der oder die Täter dürften dabei auch selbst erhebliche, blutige Anhaftungen an den Händen und ihrer Kleidung davongetragen haben. Eine wichtige Frage ist daher für uns nach wie vor, ob möglicherweise einem Zeugen kurz nach der Tat jemand, vielleicht sogar im sozialen Nahfeld, mit derartigen Verunreinigungen aufgefallen ist? Vielleicht haben der oder die Täter aber auch über die Jahre ihr Schweigen gebrochen und mit anderen Personen über die Tat gesprochen. Wir stehen für alle Hinweise zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit allen Informationen bei uns und überlassen uns deren Bewertung, denn auch der noch so gering empfundene Anhaltspunkt kann uns zur Aufklärung dieses Falls verhelfen.“

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung und zur rechtskräftigen Verurteilung des Täters oder der Täter führen oder zur Herbeischaffung von Beweismitteln, hat die Staatsanwaltschaft Paderborn eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Beamte oder Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

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Quelle: ots