POL-DO: Kontrolle auf der Autobahn 2 bei Dortmund: Bußgeld gleicht hohen Vermögensvorteil eines Spediteurs wieder aus

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Dortmund (ots) –

Lfd. Nr.: 0316

Verstöße gegen die Vorschriften im gewerblichen Güterverkehr können zu hohen Vermögensvorteilen führen. Stellt die Polizei bei Kontrollen solche Verstöße fest, wird bei den anschließenden Ermittlungen der Vermögensvorteil berechnet. Die Polizei schlägt den betroffenen Bußgeldstellen eine Bußgeldhöhe vor. Zuständig ist immer die Bußgeldstelle, in deren Bereichen die Verstöße festgestellt wurden. Hier ein Beispiel aus Dortmund, bei dem die Höhe des Bußgeldes dem berechneten Vermögensvorteil entspricht:

Die Kontrolle eines Kleintransporters mit einem Anhänger durch ein Streifenteam der Autobahnpolizeiwache in Kamen am 3. März 2024 löste weitere Ermittlungen mit voraussichtlich kostspieligen Konsequenzen für den Spediteur aus. Der Autobahnpolizei fiel das Gespann um 7:30 Uhr auf der Autobahn 2 bei Dortmund in Richtung Oberhausen auf.

Das Streifenteam stellte mehrere Verstöße fest. Der Fahrer verstieß gegen das Sonntagsfahrverbot, konnte keine EU-Lizenz für den Transport nachweisen, fuhr ohne Kontrollgerät („Fahrtenschreiber“) und steuerte ein mit insgesamt 6,52 Tonnen um 53 Prozent überladenes Gespann. Die Tour startete in Litauen und sollte über insgesamt fünf Ziele in England am Ende der Tour in Nordirland enden.

Die Speditionsfirma mit Sitz in Litauen ist damit wiederholt aufgefallen, denn bei einer vorherigen Verkehrskontrolle stellte die Polizei fest: Der von der Firma eingesetzte Fahrer besaß keine EU-Lizenz für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr – und auch damals wurde das Kontrollgerät vor der Fahrt ausgebaut. Damit sind Lenk- und Ruhezeiten nicht mehr überprüfbar.

Bei den Ermittlungen zu der Fahrt am 3. März über die Autobahn 2 berechnete die Polizei den Vermögensvorteil, den die Spedition auf der Strecke zwischen Litauen und Nordirland erwirtschaftete. Hätte der Fahrer die Vorschriften eingehalten, wären zwischen Start und Ziel insgesamt sieben Fahrten erforderlich gewesen. Mit den Verstößen erwirtschaftete die Firma einen Gewinn in Höhe von 10.000 Euro.

Die Polizei schlägt der zuständigen Bußgeldstelle in Dortmund vor, diesen Betrag zu fordern.

Seit dem 1. Januar 2024 müssen auch Transporter ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht eine Autobahn-Maut zahlen. Der Autobahnpolizei fallen vermehrt überladene Transporter dieser Gewichtsklasse auf. Eine Überladung von 50 oder 90 Prozent ist im üblichen Rahmen. Die Polizei setzt auf Kontrollen, um diese Gefahren im internationalen Güterverkehr zu erkennen, die Weiterfahrt zu untersagen und die Verstöße zu ahnden, indem ein Bußgeld den berechneten Vorteil ausgleicht.

Von überladenen Fahrzeugen und Gespannen geht im Straßenverkehr eine große Gefahr aus: Der Anhalteweg wird deutlich länger, was bei einer Notbremsung fatale Folgen haben kann. Auch ohnehin schon gefährliche Ausweichmanöver können bei Überladung schwere Verkehrsunfälle mit Verletzten und Toten auslösen.

Zudem leiden Karosserie und Bremsanlagen unter der hohen Last, so dass wichtige Funktionen nicht mehr gewährleistet sind.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Peter Bandermann
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Quelle: ots