Recklinghausen (ots) –
Der tödliche Messerangriff in Solingen hat auch im Polizeipräsidium Recklinghausen Entsetzen, Betroffenheit und Besorgnis ausgelöst.
„Ein solches Attentat inmitten eines fröhlichen Stadtfestes erschüttert nicht nur die betroffenen Familien, denen unser aufrichtiges Mitgefühl gilt. Es hat verständlicherweise auch Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl aller Bürgerinnen und Bürger“, sagt Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen.
Die bestehenden Sicherheitskonzepte für öffentliche Veranstaltungen werden aufgrund der aktuellen Gefährdungslage auch hier im Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop – in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Veranstaltern – überprüft und im Einzelfall angepasst. Die polizeiliche Präsenz bei den kommenden Festen, wie dem Heimatfest in Haltern am See, dem Waltroper Parkfest sowie dem Appeltatenfest in Gladbeck, wird erhöht. Die Einsatzkräfte wurden sensibilisiert.
„Eine absolute Sicherheit vor einem solch perfiden und hinterhältigen Attentat wie in Solingen wird es nicht geben, aber der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger hat für uns oberste Priorität“, betont Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen. „Ein Messer gehört in die Küche, nicht in die Hosentasche. Als Polizei können wir kontrollieren und sanktionieren – und das machen wir, sobald sich die rechtlichen Möglichkeiten ergeben.“
In den vergangenen Jahren ist die Zahl von bewaffneten Auseinandersetzungen landesweit gestiegen. Immer öfter werden dabei auch Messer eingesetzt.
Die Polizei Recklinghausen hat Straftaten mit Messern schon länger im Blick. Die entsprechenden Zahlen werden regelmäßig ausgewertet und bewertet. Einen konkreten örtlichen Schwerpunkt von Messergewalt gibt es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Recklinghausen nicht. Das bedeutet aber auch: Messergewalt kann es überall geben. „Um flächendeckend gegen Straßenkriminalität, somit auch gegen Straftaten mit Messern vorzugehen, bündeln wir unser Personal“, so Polizeipräsidentin Zurhausen. „Ein Beispiel dafür ist die Präsenzkonzeption „Flex“ zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, bei der wir auch die Bereitschaftspolizei einsetzen. Damit sind wir in der Lage, schnell und lageangepasst auf aktuelle Vorfälle zu reagieren: Mit gezielten Präsenzmaßnahmen, einem erhöhten Kontrolldruck und konsequenter Ahndung von Gesetzesverstößen. Diese Vorgehensweise hat sich im vergangenen Jahr nach den Tumulten in Castrop-Rauxel bereits bewährt“, so die Behördenleiterin. Eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen, wie zuletzt in Bottrop am Donnerstag (22.08.) und gemeinsamen Streifen ist ein weiterer Bestandteil der Netzwerkarbeit.
Im Rahmen der BIUS-Schulungen (Berufsspezifisches Interventions- und Sicherheitstraining) wird das Thema Messer schon seit dem Jahr 2018 intensiv behandelt. Hierbei wird auf das Verhalten in Hochrisikosituationen eingegangen und es werden entsprechende Schulungen vorgenommen. Außerdem werden die unterschiedlichen Berufsgruppen – wie beispielsweise Busfahrer oder Mitarbeitende an Schulen, Kliniken sowie Arbeitsagenturen – über die Gefahren, die sich allein aus dem Mitführen von Messern ergeben können, aufgeklärt.
Zusätzlich arbeitet die Polizei Recklinghausen eng mit den Schulen im Zuständigkeitsbereich zusammen: Wo Bedarf besteht, unterstützt das Kommissariat für Kriminalprävention bei schulischen Projekten. Und durch den Jugendbeauftragten der Polizei erfolgt bei allen Kontakten mit Schulen und im Rahmen der Netzwerkarbeit eine stetige Sensibilisierung für das Thema Messergewalt.
Junge Menschen gehören insbesondere auch zu der Zielgruppe verschiedener Social-Media-Kampagnen der Recklinghäuser Polizei.
Die Polizei Recklinghausen geht noch einen Schritt weiter und prüft regelmäßig in allen Kommunen des Zuständigkeitsbereichs die Einrichtung von Waffenverbotszonen. (Zur Einrichtung einer Waffenverbotszone bedarf es gem. § 42 Abs. 6 des Waffengesetzes in Verbindung mit § 2 der Waffenverbotszonensubdelegationsverordnung NRW regelmäßig einer Gefahrenprognose der örtlichen Kreispolizeibehörde, mit der nachgewiesen wird, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Einrichtung einer Waffenverbotszone zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist.) Eine wesentliche Voraussetzung ist eine fundierte Gefährdungsanalyse, die zeigt, dass in dem betreffenden Gebiet zu bestimmen Zeiten ein erhöhtes Risiko für Straftaten unter Einsatz von Waffen und Messern besteht. Die Analyse beinhaltet insbesondere polizeiliche Erkenntnisse über eine Häufung von Straftaten unter Verwendung von Waffen und Messern. Das Verbot muss außerdem verhältnismäßig sein: Es muss geeignet, erforderlich und angemessen sein, um die festgestellte Gefahr zu minimieren. Nach derzeitigem Stand gibt es im Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop keine räumlichen und zeitlichen Häufungen, die nach aktueller Gesetzeslage eine Einrichtung einer Waffenverbotszone rechtfertigen. Derzeit gibt es Waffenverbotszonen in Köln und Düsseldorf.
Die Polizei Recklinghausen setzt seit kurzem auf ein Waffentrageverbot für bestimmte Personen, die bereits mehrfach durch Straftaten mit einem Messeraufgefallen sind. Ein erstes Mitführverbot wurde jetzt gegen einen 37-jährigen Bottroper ausgesprochen, dem unter anderem ein Raubdelikt mit einem Einhandmesser vorgeworfen wird.
„Das individuelle Waffentrageverbot ist eine weitere Maßnahme, um Messergewalt entgegenzutreten und die Straßen sicherer zu machen“, betont Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen.
Für ein solches Waffentrageverbot ist es notwendig, dass von dem Adressaten eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht und die Maßnahme im Einzelfall verhältnismäßig ist. Personen mit einem Messertrageverbot dürfen im öffentlichen Raum keine Messer oder andere gefährliche Gegenstände mit sich führen, andernfalls droht ihnen bereits beim ersten Verstoß ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro Außerdem ist die Übergabe dieses Verbots nach dem Polizeigesetz immer mit einer Gefährderansprache verbunden. Auch in aktuellen Sachverhalten wird stets ein individuelles Waffentrageverbot geprüft.
Unabhängig von Waffenverbotszonen und Trageverboten ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Messer mit feststehender oder einhändig feststellbarer Klinge mit einer Länge von über 12 Zentimetern mitzuführen. Verboten sind außerdem Springmesser mit einer Klingenlänge über 8,5 cm sowie Butterflymesser.
Wer bei öffentlichen Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf gem. § 42 WaffG keine dieser Waffen führen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino- und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen.
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Quelle: ots