Steuerfalle Auswanderung: David Kasper von KASPER & KÖBERPartner erklärt, warum ein Wegzug für Unternehmer richtig teuer werden kann – und wie sie dies vermeiden

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Fürth (ots) –

Zu hohe Steuern stellen eines der größten Hindernisse beim Unternehmenswachstum wie auch beim privaten Vermögensaufbau dar. Die Lösung nennt sich „Steuern steuern!“ – ein Motto, das bei der Steuerkanzlei KASPER & KÖBERPartner Programm ist. Geschäftsführer und Inhaber David Kasper und sein Team helfen Menschen individuell mit strategischer Steuerberatung dabei, ihre Steuerlast möglichst gering zu halten und von Steuervorteilen Gebrauch zu machen. Dabei setzt der Steuerberater ausschließlich auf bewährte Methoden und Strategien aus der Praxis, um Steuerkonzepte zu entwickeln, die seinen Mandanten langfristigen Mehrwert bieten. Was es mit der Wegzugsbesteuerung auf sich hat und wie Unternehmer diese vermeiden, verrät er hier.

Irgendwann ins Ausland zu ziehen, ist für viele Deutsche ein lang ersehnter Traum. Wer jedoch ein Unternehmen in Deutschland besitzt und sich nicht davon trennen möchte, hat es mit dem Wegzug in vielen Fällen schwer. Der Grund dafür ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung – eine Steuer, die anfällt, wenn ein Gesellschafter einer GmbH seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. So etwas kann schnell teuer werden. „Die Wegzugsbesteuerung behandelt die Auswanderung eines GmbH-Gesellschafters ähnlich wie einen Verkauf seiner Unternehmensanteile. Bei einem Unternehmenswert von einer Million Euro kann somit ein sechsstelliger Betrag an Steuern anfallen“, erklärt David Kasper von der Steuerkanzlei KASPER & KÖBERPartner.

„Doch es gibt eine Lösung: Je nach Rechtsform unterscheiden sich auch die Bedingungen beim Wegzug. Für jemanden, der sein Unternehmen beim Auswandern nicht abgeben will, bietet sich besonders eine Umwandlung in eine GmbH & Co. KG oder die Einbringung der Anteile in eine Stiftung an“, so der Steuerberater weiter. Er ist seit 2021 Geschäftsführer und Partner des Steuerbüros KÖBERPartner und erstellt für seine Mandanten individuelle Steuerstrategien nach dem Motto „Steuern steuern!“, um ihre Steuerlast dauerhaft zu minimieren. Was es mit der Wegzugsbesteuerung im Detail auf sich hat und wie Unternehmer dieser entgehen, hat David Kasper im Folgenden zusammengefasst.

Die Wegzugsbesteuerung als finanzielle Hürde für Auswanderer

Bei vielen Unternehmen bilden sich mit der Zeit beträchtliche Mengen an stillen Reserven – Eigenkapital, das nicht in der Jahresbilanz auftaucht. Die Wegzugsbesteuerung dient dazu, diese stillen Reserven, die beim Wegzug in Deutschland verbleiben, angemessen zu besteuern. In der Praxis wird dies über einen fiktiven Unternehmensverkauf realisiert, der zum Zeitpunkt des Wegzugs angesetzt wird. Die Steuer wird also so berechnet, als hätte der Gesellschafter seine gesamten Anteile am Unternehmen zu dem Wert verkauft, den sie zum Zeitpunkt der Verlegung seines Wohnsitzes haben beziehungsweise hatten.

Da es sich jedoch nicht um einen „echten“ Verkauf handelt, kann die Liquidität fehlen, um diese finanzielle Hürde zu bewältigen. Die Möglichkeit der Stundung der Wegzugsteuer für verwirklichte Sachverhalte vor dem 01.01.2022 in EU/EWR-Staaten wurde mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25.06.2021 (BGBl. I 2021 S. 2035) durch die Möglichkeit zur Zahlung der Steuer in bis zu sieben Jahresraten als befristete Zahlungserleichterung unabhängig vom Land des Wegzugs ersetzt. Ein unvorbereiteter Wegzug könnte somit dazu führen, dass Unternehmer, die ihre Firma eigentlich behalten wollten, doch zum Verkauf gezwungen sind, um nicht in die Schuldenfalle zu rutschen. So beziffert das Steuerberater-Magazin die Summe, die bei Wegzug für ein Unternehmen mit einem Wert von einer Million Euro fällig wird, auf 266.000 Euro – mehr als ein Viertel des Gesamtwerts und weit mehr, als die meisten Unternehmer stemmen können, während sie sich gleichzeitig ein neues Leben im Ausland aufbauen.

Wegzugsbesteuerung vermeiden: zwei sinnvolle Ansätze

Wer diese Steuerlast vermeiden will, sollte sich schon im Vorfeld mit den Möglichkeiten befassen und die nötigen Schritte einleiten. Eine Überlegung ist die Zwischenschaltung einer Personengesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG zwischen dem Gesellschafter und der Kapitalgesellschaft. Auf die Anteile an der Personengesellschaft findet die Wegzugsbesteuerung keine Anwendung.

Eine weitere Option besteht darin, das Unternehmen in eine in Deutschland errichtete Stiftung einzugliedern. Diese Form der Struktur ist nicht nur in vielen Fällen steuerlich günstiger, sondern bietet zudem langfristige Planungssicherheit. Die steuerliche Belastung beim Wegzug ist durch Übertragung des Unternehmens an eine Stiftung ebenfalls geringer. Und nicht nur das: Auch bei einem tatsächlich eintretenden Verkauf bestehen nicht unerhebliche Steuervorteile. Beispielsweise ist der Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Stiftung grundsätzlich vollständig von der Körperschaftsteuer befreit.

Steuervorteile beim Wegzug mit individueller Beratung erschließen

Diese Beispiele zeigen bereits deutlich, wie viel Optimierungspotenzial besteht, wenn ein Unternehmer seinen Wegzug aus Deutschland sorgfältig vorbereitet. Nicht nur erschließen sich durch die Wahl der richtigen Rechtsform immense Steuervorteile – sie ermöglicht es auch, weiterhin selbst die Kontrolle über die Geschicke des Unternehmens zu behalten und von dessen Gewinn zu profitieren.

Schlussendlich bedarf die Frage, wie sich ein Wegzug für Unternehmer steuerlich am günstigsten realisieren lässt, immer individuelle Beratung durch einen Steuerberater. Zum Beispiel kommen viele der Steuervorteile einer Stiftung nur unter bestimmten Bedingungen zur vollen Geltung, während eine GmbH & Co. KG richtig gestaltet und strukturiert werden muss, um von ihrem vollen Potenzial zu profitieren. Es ist daher dringend anzuraten, bei der Planung einen Steuerberater hinzuzuziehen, der mit der Thematik vertraut ist.

Sie sind Unternehmer und wollen mit praxiserprobten Strategien Ihre Steuerlast nachhaltig reduzieren? Dann melden Sie sich jetzt bei David Kasper (https://www.steuernsteuern.de/) und vereinbaren Sie einen Termin, um sich kostenlos und unverbindlich beraten zu lassen!

Pressekontakt:
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David Kasper
E-Mail: office@kasper-koeberpartner.com
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Quelle: ots