Mobiles Arbeiten im Ausland und Workation rechtlich sicher planen

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Hamburg (ots) –

Arbeiten im Ausland – was für viele Arbeitskräfte nach einem Traum und für die Team-Leitung nach einer ungewöhnlichen, aber durchaus realisierbaren Herausforderung klingt, weckt in der Personalabteilung und beim Travel-Management eher Sorgen. Die rechtliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung des Tätigwerdens im Ausland scheinen oft viel zu komplex. Schließlich können die Anforderungen von Land zu Land unterschiedlich sein.

Dabei hat jeder Arbeitgeber, der diese Arbeitsform anbieten kann, im „war for talents“ einen immensen Wettbewerbsvorteil. Auch die rechtlichen Hürden lassen sich meistern – mit der richtigen Vorbereitung!

Komplexe Themen, strukturiert aufbereitet

Einen guten Einstieg bieten die Videos (https://www.youtube.com/playlist?list=PLOcTZ5Fbm_RPCAA8d-9kc_xt7qGpx5ecW), die der aufs Leben und Arbeiten im Ausland spezialisierte Versicherungsexperte BDAE online gestellt hat. In den kurzweiligen Clips bringen die Expertinnen und Experten des Unternehmens auf den Punkt, wie sich einzelne Arbeitsformen wie Homeoffice, Remote Work und Workation unterscheiden. Sie erläutern auch, welche rechtlichen Pflichten auf Arbeitgeber und welche auf die Arbeitskräfte zukommen.

Im aktuellen Video wendet sich Steuerexperte Michael Yönden von der Kanzlei Stahl | Yönden | Witt (https://www.stahl-steuer.de/) an die Arbeitskräfte selbst und geht auf die steuerrechtlichen Herausforderungen des Homeoffice im Ausland ein.

In den Videos stehen häufig die Expertinnen und Experten der BDAE Consult vor der Kamera. Diese Unternehmensberatung, die zur BDAE Gruppe gehört, unterstützt Unternehmen darin, Auslandsaufenthalte von Arbeitskräften rechtssicher auf die Beine zu stellen.

Die BDAE Consult bietet außerdem regelmäßig einschlägige Online-Seminare an. Die Auslandsexperten möchten damit Personalverantwortlichen sowie HR-Entscheiderinnen und -Entscheidern das nötige Wissen an die Hand geben, um in ihrem Unternehmen das Arbeiten im Ausland zu ermöglichen.

Das nächste Online-Seminar behandelt das Thema „Mobiles Arbeiten und Workation: Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen“. Bei der Online-Veranstaltung am Mittwoch, 28. Februar beleuchten die Expertinnen und Experten der BDAE Consult steuerrechtliche Rahmenbedingungen in Staaten mit und ohne Doppelbesteuerungsabkommen und erläutern die Anwendung der sogenannten 183-Tage-Regelung.

Darüber hinaus geht das Team auf arbeitsrechtliche Anforderungen ein und prüft möglichen vertraglichen Handlungsbedarf. Die BDAE Consult zeigt auf, welche Anträge zwingend gestellt werden sollten und wie sich Unternehmen optimal darauf vorbereiten können. Eine detaillierte Auflistung der Themen findet sich auf der Veranstaltungs-Webseite (https://entsendeberatung.bdae.com/seminare-veranstaltungen/175-mobiles-arbeiten-und-workation-rechtliche-moeglichkeiten-und-grenzen-2).

Zur Anmeldung

Wer das unternehmenseigene Travel-Management zukunftssicher machen will, sollte sich zum Online-Seminar am 28. Februar anmelden – und auch einen Blick auf die nachfolgenden Veranstaltungen (https://entsendeberatung.bdae.com/seminare-veranstaltungen) werfen. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt per E-Mail ([email protected]) oder Telefon (+49-40-30 68 74-0).

Über die BDAE Consult

Die BDAE Consult hat sich auf die Beratung zu Einsätzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ausland spezialisiert. Denn nur wenige Prozesse in einem international agierenden Unternehmen sind derart aufwändig und komplex wie die Entsendung ins Ausland.

Die Unternehmensberatung bietet international agierenden Firmen umfassende Unterstützung rund um die rechtliche Gestaltung und Vorbereitung des Auslandseinsatzes. Die BDAE Consult GmbH ist Teil der BDAE GRUPPE, die sich auf das Thema Absicherung im Ausland spezialisiert hat. Weitere Infos: entsendeberatung.bdae.com.

Webauftritte der BDAE Gruppe:

www.bdae.com

www.versichert-im-ausland.com

www.entsendeberatung.bdae.com

www.bdae-ev.de

www.expat-news.com

Social-Media-Auftritte der BDAE-Gruppe:

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LinkedIn (https://www.linkedin.com/company/bdae-gruppe/)

Pressekontakt:
Anne-Katrin Schwanitz
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Quelle: ots