POL-ME: „Schockanruf“ – 65-Jährige um Schmuck und Bargeld betrogen – Langenfeld – 2403026

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Mettmann (ots) –

Am Dienstag, 5. März 2024, wurde eine 65-Jährige Opfer eines Schockanrufes. Die Polizei ermittelt und möchte den aktuellen Vorfall nutzen, um eindringlich vor den unterschiedlichen Maschen der Betrügerinnen und Betrüger zu warnen.

Das war nach aktuellen Erkenntnissen geschehen:

Gegen 16:30 Uhr erhielt eine 65-jährige Langenfelderin einen schockierenden Anruf: Ein Mann, der sich als Polizist vorstellte, gab vor, dass ihre Tochter einen Unfall verursacht habe und ihr die sofortige Inhaftierung drohe. Diese könnte nur gegen die Zahlung einer Kaution abgewendet werden. Die geschockte Seniorin wurde in einem Anschlusstelefonat mit einem vermeintlichen Pflichtverteidiger verbunden, welcher im Namen der Staatsanwaltschaft eine fünfstellige Kaution forderte. Hilfsbereit sicherte die 65-Jährige eine Übergabe ihres Schmucks und Bargelds zu.

Gegen 20:30 Uhr begab sich die Langenfelderin zur Poststraße, welche als Übergabeort zuvor vereinbart worden war. Hier übergab sie ihre Wertgegenstände in einem schwarzen Karton an einen angeblichen Kurier des Anwalts. Zur Übergabe nannte dieser ein verabredetes Kennwort und entfernte sich mitsamt der Tatbeute in unbekannte Richtung.

Erst später fiel der 65-Jährigen der Betrug auf und sie alarmierte folgerichtig die Polizei.

Der Abholer kann folgendermaßen beschrieben werden:
– circa 20 – 30 Jahre alt
– circa 180 cm groß
– südeuropäischer Phänotyp
– dunkle lockige Haare, nach hinten gekämmt
– bekleidet mit weißer Sweatshirt-Jacke und Jeans

Die Beamtinnen und Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren ein und die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung.

Die Polizei möchte den aktuellen Vorfall erneut zum Anlass nehmen, um eindringlich vor den unterschiedlichen Maschen der zum Teil professionell agierenden Betrügerinnen und Betrüger zu warnen. Die Polizei rät:

Seien Sie stets skeptisch, wenn Sie Anrufe oder Nachrichten von unbekannten Nummern erhalten, sich jemand als eine Amtsperson ausgibt und im weiteren Verlauf Geldsummen oder Schmuck gefordert werden. Weder die Polizei noch die Justiz nehmen Kautionssummen in Verwahrung.

Beenden Sie immer selbständig das Gespräch und rufen Sie Ihre Angehörigen unter den Ihnen bekannten Nummern persönlich an, um die Informationen zu überprüfen. Machen Sie niemals Angaben zu Ihren persönlichen Daten oder Vermögenswerten gegenüber Fremden.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
– Polizeipressestelle –
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

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Quelle: ots