POL-OB: Vorstellung der Kriminalitätszahlen 2023 aus Oberhausen

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Oberhausen (ots) –

Am Mittwoch, den 03. April 2024, wurden die Zahlen für das Jahr 2023 aus dem Bereich Kriminalität veröffentlicht.

Der gesamte Bericht ist als PDF auf der Seite des Polizeipräsidiums Oberhausen abrufbar: https://oberhausen.polizei.nrw/sites/default/files/2024-04/kriminalitatsbericht_2023_klein_0.pdf

Übersichtsseite: https://oberhausen.polizei.nrw/artikel/polizeiliche-kriminalstatistik-00

Hier ein Auszug:

Gesamtkriminalität

Im Jahr 2023 wurden in Oberhausen insgesamt 18.276 Straftaten erfasst. Somit ist die Gesamtzahl im Vergleich zum Vorjahr um 10,02 Prozent (2022: 16.612) gestiegen. Die Aufklärungsquote betrug im Jahr 2023 54,57 Prozent und ist um 2,21 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2022 gefallen.

Die Zahl der Tatverdächtigen betrug im Jahr 2023 8.109 und steigt damit um 11,42 Prozent zum Vorjahr. 1.904 Tatverdächtige waren unter 21 Jahre alt. Auch hier ist ein Anstieg zu verzeichnen, nämlich um 3,53 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Von allen dokumentierten Tatverdächtigen hatten 2.987 Tatverdächtige nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Das stellt einen Anstieg um 10,75 Prozent (2022: 2.697 Tatverdächtige) zum Vorjahr dar und macht einen Anteil von 36,84 Prozent aller Tatverdächtigen aus.

Straftaten gegen das Leben

Die Anzahl der Straftaten gegen das Leben umfasst unter anderem die Straftatbestände Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung. Im Jahre 2023 wurden 14 Taten festgestellt. Zum Vorjahr kann ein Anstieg um vier Taten (40,00 Prozent) verzeichnet werden. Obwohl die Aufklärungsquote um 4,29 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahre 2022 gesunken ist, ist die Aufklärungsquote weiterhin hoch und liegt im Jahre 2023 bei 85,71 Prozent. Der Straftatbestand des Mordes wurde im Jahre 2023 drei Mal (2022: ein Mord) erfasst und die Aufklärungsquote beträgt wie im Vorjahr 100 Prozent.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Im Jahr 2022 wurden 277 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufgenommen. Im Jahre 2023 ist die Gesamtzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um 4,33 Prozent angestiegen. Es wurden somit 289 Straftaten erfasst.

Die Aufklärungsquote ist zum Vorjahr um 2,37 Prozentpunkte gestiegen und liegt bei 86,85 Prozent. Insgesamt wurden 252 Tatverdächtige erfasst. Das ist ein Anstieg von 9,09 Prozent zum Vorjahr. Tatverdächtige unter 21 Jahren wurden insgesamt 83 mal (2022: 95) erfasst.

Sexueller Missbrauch von Kindern

Die Fallzahl im Deliktsbereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern liegt im Jahre 2023 bei 58 Fällen. Im Jahre 2022 waren es 45 Fälle. Das bedeutet einen Anstieg von 28,89 Prozent. Die Aufklärungsquote ist gesunken. Betrug sie im Jahre 2022 noch 95,56 Prozent, liegt sie im Jahre 2023 bei 86,21 Prozent.

Missbrauchsabbildungen

Im Bereich der Kinderpornographie sind sowohl die Fallzahlen als auch die Aufklärungsquote stabil geblieben. Im Jahr 2023 wurden 77 Fälle (2022: 74 Fälle) erfasst und die Aufklärungsquote betrug 97,40 Prozent (2022: 95,95 Prozent) Insbesondere die hohe Aufklärungsquote ist auf die Einrichtung einer Ermittlungsgruppe im Jahre 2020 zurück zu führen. In dieser Ermittlungsgruppe bearbeiten Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte gemeinsam mit IT-Spezialisten Fälle von Kinderpornographie.

Gewaltkriminalität

Die Gewaltkriminalität umfasst eine Vielzahl von Straftaten, u. a. Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Vergewaltigung. Die Zahl der angezeigten Straftaten ist zum Vorjahr (610 Taten) auf 767 Taten gestiegen. Dies stellt einen Anstieg um 25,74 Prozent dar. 291 Tatverdächtige waren unter 21 Jahre alt, was einen Anstieg um 43 Tatverdächtige (2022: 248 Tatverdächtige) bedeutet.

Die Aufklärungsquote ist in diesem Bereich nahezu konstant geblieben. Wurden im Vorjahr 74,75 Prozent der Taten aus diesem Deliktsbereich aufgeklärt, liegt die Aufklärungsquote im Jahr 2023 bei 72,88 Prozent.

Straßenraub

Die Anzahl der erfassten Straftaten im Deliktsbereich des Straßenraubes beträgt im Jahr 2023 102 Taten. Das stellt einen Anstieg von 59,38 Prozent zum Vorjahr (64 Taten) dar. 63 der 78 erfassten Tatverdächtigen waren unter 21 Jahre alt. Im Vorjahr wurden 54 Tatverdächtige ermittelt, von denen 43 Personen unter 21 Jahre alt waren.

Bei der Aufklärungsquote ist ein deutlicher Anstieg auf 62,75 Prozent zum Vorjahr zu verzeichnen. Im Jahr 2022 lag die Aufklärungsquote bei 56,25 Prozent.

Gefährliche und schwere Körperverletzung

Im Bereich der gefährlichen und schweren Körperverletzung wurden im Jahr 2023 insgesamt 485 Straftaten angezeigt. Im Vorjahr waren es 397 Taten, was einen Anstieg von 22,17 Prozent bedeutet. Die Aufklärungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gesunken und liegt im Jahr 2023 bei 76,91 Prozent (2022: 78,84 Prozent).

Ermittelt werden konnten insgesamt 508 Tatverdächtige (2022: 425). Somit wurden 83 Tatverdächte mehr als im Vorjahr ermittelt. 184 Tatverdächtige (2022: 170) waren unter 21 Jahre alt. 207 Tatverdächtige hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit (2022: 156).

Straßenkriminalität

Zu den unter „Straßenkriminalität“ aufzuführenden Straftaten zählen fast alle Taten, bei denen als Tatort „öffentliche Straßen, Wege oder Plätze – einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel“ erfasst wurde. Beispiele hierfür sind sexuelle Belästigung, Raubüberfälle, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Diebstahls- und Sachbeschädigungsdelikte. Die Straßenkriminalität macht einen Großteil der gesamten Straftaten aus. Im Jahr 2023 wurden 4.069 Straftaten (2022: 3.641) erfasst. Die Oberhausener Polizistinnen und Polizisten konnten 17,50 Prozent der Taten aufklären. Das stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 2,01 Prozentpunkte (2022: 15,49 Prozent) dar. 705 Tatverdächtige wurden im Jahr 2023 erfasst. Auch hier kann ein Anstieg zum Vorjahr, in dem 563 Tatverdächte festgestellt wurden, verzeichnet werden.

Diebstähle

Wurden im Jahr 2022 noch 5.657 Diebstahlsdelikte gezählt, sind es im Jahr 2023 6.612 Delikte. Das bedeutet einen Anstieg von 955 Taten. Die Aufklärungsquote beträgt 16,90 Prozent und ist damit von 32,10 Prozent um 15,2 Prozentpunkte gesunken.

Einbrüche

Im Vorjahr (elf Taten) konnte ein Anstieg der Einbrüche in Werkstätten von acht Taten zum Jahr 2021 (drei Taten) festgestellt werden. Im Jahr 2023 wurden nur sechs Fälle von Einbrüchen in Werkstätten aufgenommen. Damit ist der zweitniedrigste Wert der letzten neun Jahre erreicht worden. Erheblich gestiegen, nämlich um 83,55 Prozent, sind die Einbrüche in Kellerräume und Waschküchen. Es wurden im Jahr 2023 279 Fälle gespeichert, im Jahr 2022 waren es 152.

Wohnungseinbrüche

Die angezeigten Fälle von Wohnungseinbrüchen sind im Gegensatz zum Vorjahr um 8,31 Prozent gestiegen (2022: 349 Fälle, 2023: 378 Fälle). Gesunken ist die Aufklärungsquote. Betrug sie im Vorjahr noch 31,52 Prozent, ist sie in diesem Jahr um 21,20 Prozentpunkte gefallen und liegt bei 10,32 Prozent. Es konnten 38 Tatverdächte ermittelt werden. Damit liegt die Zahl auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (36). Von diesen 38 Tatverdächtigen waren fünf unter 21 Jahre alt (2022: 13).

Geschäftseinbrüche

Die Fallzahlen der Geschäftseinbrüche sind um 20,45 Prozent gesunken. Im Vorjahr wurden 44 Geschäftseinbrüche registriert, im Jahr 2023 waren es nur noch 35. Die Aufklärungsquote sank von 25,00 Prozent im Vorjahr auf 14,29 Prozent im Jahr 2023.

Taschendiebstahl

Die Verfahren im Jahr 2023 waren ähnlich hoch wie im Jahr 2022. Im Jahr 2023 wurden 609 Fälle gezählt, im Jahr zuvor waren es 600. Erfreulicherweise ist ein deutlicher Anstieg der Aufklärungsquote zu verzeichnen. Betrug sie im Jahr 2022 noch 3,50 Prozent, konnte sie im Jahr 2023 auf 10,34 Prozent gesteigert werden. 28 Taschendiebe konnten ermittelt werden. Im Vorjahr waren es noch 18. Insgesamt 26 von ihnen hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2022 waren insgesamt 14 nicht deutsch.

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Waren es im Jahr 2022 noch 103 Taten, so ist die Zahl im Jahr 2023 leicht angestiegen, nämlich auf 109 Taten. Dies bedeutet einen Anstieg von sechs Taten (5,83 Prozent). Die Aufklärungsquote ist naturgemäß hoch. Sie beträgt im Jahr 2023 96,33 Prozent. Ein leichter Rückgang zum Vorjahr 2022 (98,06 Prozent) ist zu verzeichnen.

Jugendkriminalität

Unter (Kinder- und) Jugendkriminalität versteht man alle Straftaten, die von Personen bis 20 Jahren begangen werden. Dabei werden Kinder (bis 13 Jahre) als Tatverdächtige geführt, auch wenn sie noch nicht strafmündig sind. Im Jahr 2023 wurden mit insgesamt 1.904 mehr Tatverdächtige ermittelt, die unter 21 Jahren alt waren (2022: 1.839). Das sind 65 mehr als im Vorjahr. Diese 1.904 Tatverdächtige waren im Jahr 2023 für insgesamt 2.343 Straftaten und damit für 12,8 Prozent der Gesamtkriminalität verantwortlich. Deutlich überproportional beteiligt sind dabei die Jugendlichen und Heranwachsenden. Bei einem Bevölkerungsanteil von nur 3,7 bzw. 2,7 Prozent sind sie für 6,3 bzw. 5,2 Prozent der Straftaten verantwortlich. Im Jahr 2022 waren die 1.839 ermittelten Tatverdächtigen unter 21 Jahren für 2.176 Straftaten (13,1 Prozent) verantwortlich.

Projekt „Gelbe Karte“

Wenn der Führerscheinverlust droht, werden Heranwachsende hellhörig. Und genau das ist die Idee hinter dem Projekt „Gelbe Karte“. Junge Täter, die immer wieder polizeilich in Erscheinung treten, sollen die Konsequenzen ihres Handelns zu spüren bekommen. Zeigen sie sich nicht einsichtig, bekommen sie die „Gelbe Karte“. Geraten die jungen Täter dann noch einmal mit dem Gesetz in Konflikt, folgt die „Rote Karte“ – das Straßenverkehrsamt entscheidet dann, ob die Fahrerlaubnis entzogen bzw. die Erteilung versagt wird.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 22 gelbe Karten (2022: 27) an Gewalttäterinnen und Gewalttäter versandt. Davon war im Jahr 2023 eine Person weiblich. Im Jahr 2022 war ebenfalls eine Person weiblich. 15 Personen waren unter 21 Jahre alt (2022: 18). Zwölf rote Karten wurden erteilt und an das Straßenverkehrsamt gemeldet. Darunter waren sieben Personen jünger als 21 Jahre. Alle zwölf Betroffenen, die eine rote Karte ausgesprochen bekommen haben, sind nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Das Straßenverkehrsamt kann aber neben der Anordnung einer Fahrerlaubnissperre und dem Entzug der Fahrerlaubnis weitere wirksame Maßnahmen anordnen, wie die Anordnung eines MPU-Verfahrens oder der Verwehrung eines Antrags auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.

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