Hannover (ots) –
– 5-Stufen-Plan zur beabsichtigten Herbeiführung der Insolvenz der Gesellschaft mittels Strafanzeigen und Pressekampagne durch Eidesstattliche Versicherung belegt
– Aktionär und ehemaliges Aufsichtsratsmitglied Fitschen gemäß der Klage zugrunde liegender Eidesstattlicher Versicherung als Drahtzieher des 5-Stufen-Planes
– Versuch des Eingriffes in Sphäre von Investoren und Aktionariat der Syntellix AG
– 58-seitige Klageschrift vergleicht Vorgang mit dem Fall Kirch, an dessen Ende 750 Millionen Euro Schadenersatzzahlung standen, und spricht von „Breuer hoch drei“
Die Syntellix AG hat ihr ehemaliges Aufsichtsratsmitglied Jürgen Fitschen – den ehemaligen Co-Chef der Deutsche Bank AG – und ein weiteres mit ihm gemeinsam handelndes ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates der Syntellix AG vor dem Landgericht Hannover auf 68 Millionen Euro Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und massiver Verletzung aktienrechtlicher Treuepflichten verklagt: Die 58-seitige Klageschrift wurde beim Landgericht Hannover eingereicht und ist bereits zugestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 O 121/25 geführt.
Grundlage der Klage ist eine der Syntellix AG vorliegende Eidesstattliche Versicherung, gemäß derer es einen sorgfältig geplanten 5-Stufen-Plan zur Zerstörung der Gesellschaft gibt, der Strafanzeigen gegen Syntellix-Chef Claassen, Medienberichterstattungen über diese, die systematische nachhaltige Zerstörung der Glaubwürdigkeit von Prof. Claassen, die Erreichung seiner Abberufung sowie im dadurch als Folge angestrebten Ergebnis die – sachlich nicht begründete – Herbeiführung der Insolvenz des Unternehmens beinhaltet.
Zur Realisierung dieses 5-Stufen-Planes hat Fitschen gemeinsam mit einem ehemaligen Aktionär des Unternehmens – ebenfalls durch Eidesstattliche Versicherung belegt – versucht, gezielt Unterstützung im Aktionariat der Gesellschaft für den Plan zu gewinnen – wenngleich vorliegend erfolglos und vergeblich -, und dabei auch der strengen aktienrechtlichen Geheimhaltung unterliegende Sitzungsinhalte des Aufsichtsrates preisgegeben sowie rufschädigende Behauptungen über den Vorstand verbreitet.
Syntellix-Chef Utz Claassen wertet die Enthüllung des offenkundig auf die Zerstörung des Unternehmens ausgerichteten Mehr-Stufen-Planes wie folgt: „Wenn aus dem Kreis ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder in Investorensphäre und Aktionariat eingewirkt wird, um ein gutes Unternehmen in die Insolvenz zu treiben, und dies womöglich auch mittels organisierter und orchestrierter Strafanzeigen, ist das allerunterste Kategorie. Herr Fitschen hat zwar sein Ziel bisher nicht erreicht, und er hat auch unsere erfolgreiche und bahnbrechende Produktzulassung in China nicht verhindern können, die von der Presse unlängst sogar als ’strategischer Triumph‘ bezeichnet wurde; dennoch hat er uns massiven Schaden zugefügt, für den er selbstverständlich gemäß gerichtlicher Festlegung aufzukommen haben wird.“
Die beim Landgericht Hannover eingereichte Klageschrift vergleicht den Vorgang mit der Causa Kirch, an deren Ende 750 Millionen Euro Schadenersatzzahlung standen, und betrachtet den vorliegenden Fall als „Breuer hoch drei“, weil dem früheren Deutsche Bank-Chef Breuer nicht vorgeworfen wurde, dass ein expliziter 5-Stufen-Plan entwickelt worden war unter Nutzung von Strafanzeigen und gezielter Medienberichterstattung, unter öffentlichen Schuldzuweisungen und dem erklärten Ziel der Abberufung des CEO sowie mit dem explizit erklärten Ziel der Insolvenz der Gesellschaft. Weiter erschwerend kommen vorliegend Fitschens aktienrechtliche Treuepflichten als ehemaliges Aufsichtsratsmitglied und seine Loyalitätspflichten als Aktionär der Syntellix AG hinzu.
Über Syntellix:
Die Syntellix AG, ein globaler Pionier in Biomedizintechnik, Material & Life Science, ist als einziges Unternehmen der Welt mit Zulassungen für bioabsorbierbare metallische Implantate in mehr als 70 Ländern auf 5 Kontinenten und Zehntausenden erfolgreich durchgeführter Operationen sowie höchster Patientenzufriedenheit weltweiter Markt- und Technologieführer auf ihrem Gebiet. Das Unternehmen wurde mit zahlreichen bedeutenden Auszeichnungen und Preisen geehrt, darunter der Innovationspreis der deutschen Wirtschaft, der Zukunftspreis des deutschen Gesundheitswirtschaft, der German Medical Award, der STEP Award, die Auszeichnung als „Innovator des Jahres“ und der German Innovation Award in Gold sowie international als „Product of the Year“ beim Sustainability Award. Mittlerweile weisen mehr als 50 medizinisch-wissenschaftliche Fachveröffentlichungen Sicherheit, Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der von Syntellix entwickelten MAGNEZIX®-Implantate nach, welche für zahlreiche klinische Anwendungen als „vorteilhaft“ und sogar als „klinisch überlegen“ gegenüber herkömmlichen Titanimplantaten bezeichnet werden. Die Syntellix AG hat kürzlich von der chinesischen NMPA (National Medical Products Administration) in Peking, die für die Regulierung, Registrierung und Überwachung von Medizinprodukten für den chinesischen Markt von staatlicher Seite verantwortlich ist, die Produktzulassung für die Volksrepublik China erhalten. Diese Produktzulassung für den weltweit wichtigsten Zukunftsmarkt mit mehr als 1,4 Milliarden Menschen ist der bisher mit Abstand größte und wichtigste Erfolg der Unternehmensgeschichte der Syntellix AG, die die Erschließung des riesigen chinesischen Marktes nach Amtsübernahme von Professor Dr. Utz Claassen als Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur obersten strategischen Priorität erklärt hatte. In der Presse wurde dieser Erfolg sogar als „strategischer Triumph“ bezeichnet. Damit hat Syntellix bisher Produktzulassungen in Ländern mit mehr als 5,5 Milliarden Einwohnern, mithin mehr als zwei Drittel der Weltbevölkerung, erhalten. Bereits vor der erfolgreichen Zulassung in China hatte Syntellix Produktzulassungen in 73 Ländern und Regionen erhalten, darunter neben ganz Europa, Australien und Neuseeland, Südafrika, Singapur, Israel und Saudi-Arabien auch so wachstumsstarke bevölkerungsdynamische Länder wie Indonesien, Vietnam, die Philippinen, Thailand und Indien.
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Quelle: ots