Nürnberg (ots) –
Nürnberg, 20. Januar 2026 – Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) warnt vor einem wachsenden Widerspruch zwischen Unterhaltsrecht und sozialer Realität. Der aktuelle Soziale Wohn-Monitor 2026 belegt einen massiven und dauerhaften Wohnungsmangel in Deutschland – insbesondere in den Ballungsräumen. Dennoch basieren die Selbstbehalte der Düsseldorfer Tabelle weiterhin auf Wohnkostenannahmen, die mit der heutigen Realität nicht mehr vereinbar sind.
Die Studie zeigt, dass in großen Städten und Metropolregionen wie Hamburg, Frankfurt am Main und München strukturelle Wohnungsdefizite bestehen – selbst dann, wenn optimistisch von einer Aktivierung großer Teile des Leerstands ausgegangen wird. Gleichzeitig liegt die Wohnkostenbelastung der Mieterhaushalte bundesweit bei rund 33 bis 36 Prozent des Nettoeinkommens, in Ballungsräumen am oberen Rand dieser Spanne.
Besonders problematisch ist, dass keine kurzfristige Entspannung zu erwarten ist. Laut Studie lässt die Entwicklung der Baugenehmigungen für die Jahre 2026 und 2027 keine Steigerung der Wohnungsfertigstellungen erwarten. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum wird sich somit auch in den kommenden Jahren fortsetzen.
„Der Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle unterstellt faktisch, dass Unterhaltspflichtige angemessenen Wohnraum zu pauschalen Kosten finden können, was wir seit Jahren kritisieren. Diese Annahme ist angesichts der aktuellen und absehbaren Wohnungsmarktdaten absolut nicht mehr haltbar“, erklärt Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzendes des ISUV. Besonders deutlich werde dies in Metropolregionen, in denen bezahlbarer Wohnraum dauerhaft knapp sei und Sozialwohnungen in großem Umfang aus der Bindung fallen.
In Hamburg gehen jährlich rund 5.000 Sozialwohnungen aus der Bindung, während der Wohnungsmarkt bereits heute als stark defizitär gilt. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich im Rhein-Main-Gebiet sowie im Großraum München, die laut Studie zu den am stärksten angespannten Wohnungsmärkten Deutschlands gehören.
Die Folge seien strukturelle Überforderungen vieler unterhaltspflichtiger Eltern. „Es geht nicht um mangelnde Zahlungsbereitschaft, sondern um einen systemischen Konflikt zwischen Unterhaltsrecht und Wohnungsmarkt“, so der Verband. Wenn das Existenzminimum faktisch unterschritten werde, gefährde dies langfristig auch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltssystems insgesamt.
Der ISUV fordert daher:
– eine Überprüfung und Anpassung der Selbstbehalte der Düsseldorfer Tabelle,
– eine stärkere Berücksichtigung regionaler Wohnkosten,
– sowie eine transparente Herleitung der zugrunde gelegten Wohnkostenannahmen.
„Ein Unterhaltssystem kann nur dann Akzeptanz finden und dauerhaft funktionieren, wenn es die realen Lebenshaltungskosten berücksichtigt“, betont der ISUV.
Zur Studie: Studie-Sozialer-Wohn-Monitor-2026.pdf
Interessenverband Unterhalt- und Familienrecht – ISUV e.V.
Der ISUV e.V. ist ein gemeinnütziger Interessenverband, der sich seit 50 Jahren dafür einsetzt, dass Eltern in Trennung ihre Kinder gemeinsam großziehen und gemeinsam Elternverantwortung übernehmen. Wir stehen als Verband dafür, dass Trennungseltern selbst entscheiden, welches Betreuungsmodell sie auswählen, da sie selbst am besten wissen, welches Modell am besten zu ihren Lebensumständen passt.
Seit unserer Gründung im Jahr 1975 haben wir uns kontinuierlich dafür engagiert, die Rechte und Interessen von Personen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Mit über 5.000 Mitgliedern und über 60 bundesweiten Kontaktstellen bieten wir Betroffenen schnelle und kompetente Hilfe in der emotionalen Zeit einer Trennung.
Bundesvorstand: Melanie Ulbrich, Murat B. Aydin, Ralph Gurk, Monika Roth, Anna Freitag, Thomas Goes
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, Vereinsregister-Nr. 3569 Registriert im Lobbyregister unter R 003635
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