Aktuelle Tarifforderungen der ver.di gegenüber der CineStar-Gruppe sind wirtschaftlich nicht im Ansatz darstellbar

Lübeck (ots) –

In der ersten Verhandlungsrunde zum kommenden Tarifvertrag mit den Gesellschaften der CineStar-Gruppe am 5. Februar 2026 hat die Gewerkschaft ver.di Forderungen erhoben, die sich aus Sicht der CineStar-Gruppe deutlich außerhalb der wirtschaftlichen Tragfähigkeit bewegen. Insbesondere die geforderten Lohnsteigerungen von 23,1 % bis 31,5 % für Servicekräfte und eine Erhöhung der Jahressonderzahlung um 76% bewegen sich angesichts des aktuellen Marktumfelds nicht im Ansatz im Bereich dessen, was wirtschaftlich darstellbar ist. CineStar hat ver.di daher aufgefordert, ein neues Angebot vorzulegen.

Oliver Fock, Geschäftsführer der CineStar-Gruppe:

„Die Forderungen der ver.di treffen das Kulturgut Kino in einer nach wie vor fragilen Phase. Die Branche hat sich bis heute noch nicht vollständig von den Folgen der Pandemie erholt. Das Publikum ist noch nicht in dem Umfang zurückgekehrt, der vor 2019 selbstverständlich war. Gleichzeitig sehen wir uns mit massiv gestiegenen Kosten konfrontiert – insbesondere bei Mieten, Energie, Instandhaltung und Wareneinsatz. Viele Standorte bewegen sich bereits heute an der Grenze der Wirtschaftlichkeit. Gleichzeitig besteht ein erheblicher Investitionsbedarf, um unsere Kinos zukunftsfähig und wettbewerbsfähig zu halten. Mit dem aktuellen Filmangebot hoffen wir 2026 erstmals, uns aus den wirtschaftlich sehr schwierigen Jahren seit 2019 herausarbeiten zu können. Überzogene Tarifforderungen gefährden diese Erholung unmittelbar – und damit auch Arbeitsplätze.“

Michael Strohmenger, Geschäftsführer der CineStar-Gruppe: „Die angestrebten Lohnsteigerungen werden seitens ver.di vorrangig mit der Notwendigkeit begründet, der Altersarmut bei Vollbeschäftigten vorzubeugen. Diese Argumentation verkennt aber die tatsächlichen Strukturen der betroffenen Beschäftigtengruppe. Weder ist die Tätigkeit der Servicekraft ein Ausbildungsberuf, noch handelt es sich bei der Hauptgruppe unserer geringfügig Beschäftigten um Mitarbeitende, die ein Arbeitsleben lang in dieser Tätigkeit verbleiben. Vielmehr üben 70 Prozent der bei uns tätigen geringfügig Beschäftigten und Student:innen diese Tätigkeit nur drei bis vier Jahre als Nebentätigkeit aus, bevor sie nach Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums in andere, qualifizierte Arbeitsverhältnisse wechseln. Die Tätigkeit ist ihrem Profil nach dem Niedriglohnsegment zuzuordnen und nicht darauf ausgelegt, über eine gesamte Erwerbsbiografie hinweg die wirtschaftliche Existenzsicherung einschließlich eines entsprechenden Rentenniveaus zu gewährleisten. Diese Erwartung kann und darf an diese Tätigkeit nicht angelegt werden.“

„Vor diesem Hintergrund bitten wir ver.di eindringlich, die aktuellen Forderungen zu überprüfen und ein wirtschaftlich vertretbares Angebot vorzulegen, das sowohl die berechtigten Interessen der Mitarbeitenden als auch die langfristige Sicherung unserer Kinostandorte berücksichtigt“, ergänzt Oliver Fock.

Über CineStar

Unter der Dachmarke „CineStar“ werden in Deutschland 44 Kinos in unterschiedlichen Gesellschaften betrieben, darunter Multiplexe, traditionelle Filmtheater sowie Arthouse Kinos. Damit ist CineStar sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Standorte als auch auf Leinwände, Sitzplätze und Besucher einer der marktführenden Kinobetreiber in Deutschland. Das Unternehmen mit Sitz in Lübeck gehört zum australischen Markführer Event Hospitality & Entertainment Limited.

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Quelle: ots