Hamburg
Die EU hat am 29. September wichtige Vereinfachungen der CBAM-Verordnung beschlossen. Die neue 50-Tonnen-Schwelle befreit kleinere Importeure von Dokumentationspflichten, doch Sanktionsrisiken bleiben bestehen und verschärfen sich sogar. Die O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, seit über 38 Jahren spezialisiert auf Zollrecht und Klimazoll, warnt vor den versteckten Risiken der Reform und bietet umfassende CBAM-Beratung für rechtssichere Compliance.
Die EU macht einen bedeutsamen Schritt zurück. Am 29. September beschloss der Rat der Europäischen Union wichtige Vereinfachungen der umstrittenen CBAM-Verordnung. Das Herzstück der sogenannten Omnibus-Vereinfachung: eine neue 50-Tonnen-Schwelle pro Kalenderjahr, die viele deutsche Importeure erheblich entlasten wird.
Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren importieren, sind künftig von den aufwendigen Dokumentations- und Zertifikatspflichten befreit. Parallel reduziert sich für alle anderen Importeure die Vorhaltepflicht von 80 auf 50 Prozent der erforderlichen CBAM-Zertifikate. Das verspricht spürbare Entlastung für kleinere Unternehmen im internationalen Handel, die bisher unter der komplexen Bürokratie litten.
Doch die vermeintliche Entspannung trügt. Die EU behält sich ausdrücklich vor, den Schwellenwert bereits 2027 wieder zu senken. Das bedeutet: Importeure müssen ihre Volumen kontinuierlich überwachen – auch wenn sie derzeit komfortabel unter der Grenze liegen. Wer die 50-Tonnen-Grenze überschreitet, muss rechtzeitig den Status als zugelassener CBAM-Anmelder beantragen. Versäumnisse hier können existenzbedrohend werden.
Wie gefährlich wird die neue Übergangsfalle für wachsende Unternehmen?
Die Antwort liegt in den Details der Omnibus-Verordnung. Besonders das Kalenderjahr 2026 wird zur Bewährungsprobe. Für die Einfuhr von CBAM-pflichtigen Waren soll zunächst die rechtzeitige Antragstellung auf Zulassung als zugelassener CBAM-Anmelder ausreichen, ohne dass der Antrag bereits beschieden sein muss.
Wird dieser Antrag jedoch abgelehnt, verhängen die Behörden rückwirkend Sanktionen. Die korrekte und vollständige Antragsstellung wird damit zur Überlebensfrage für Importeure, die ihre Geschäftstätigkeit ausweiten wollen.
„Die Vereinfachung ist ein wichtiger Schritt, aber die Sanktionsdrohungen bleiben messerscharf“, warnt Dr. Tristan Wegner von der auf CBAM spezialisierten O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (https://www.owlaw.de). „Wer zu spät reagiert oder falsche Angaben macht, riskiert empfindliche Bußgelder, die schnell existenzbedrohend werden können.“
Gleichzeitig verschärft die Omnibus-Verordnung das Sanktionsregime erheblich. Bei falschen Angaben, der Abgabe von zu wenigen Zertifikaten oder anderen Verstößen greifen die nationalen Behörden künftig konsequent durch. Selbst wenn Dritte – etwa Lieferanten oder Beratungsunternehmen – unzutreffende Angaben übermitteln, führt das nur zu Strafmilderung, nicht zu einem Sanktionsverzicht.
Was bedeutet das Zwei-Klassen-System für die deutsche Wirtschaft?
Die neuen Regeln schaffen eine klare Teilung: Kleinimporteure unter 50 Tonnen können vorerst aufatmen, größere Unternehmen müssen mit verschärften Kontrollen und höheren Compliance-Anforderungen rechnen. Doch wer wächst oder seine Lieferketten erweitert, kann schnell in die Compliance-Falle tappen. Ein Monitoring-System für die eigenen Importvolumen wird zur Pflichtübung.
Diese Entwicklung trifft besonders den deutschen Mittelstand. Viele Unternehmen bewegen sich in einer Grauzone: Sie importieren heute weniger als 50 Tonnen, planen aber Wachstum oder saisonale Schwankungen könnten sie über die Schwelle bringen. Für diese Betriebe wird strategische Planung entscheidend. Sie müssen ihre Importvolumen nicht nur überwachen, sondern auch prognostizieren.
Die Kanzlei O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beobachtet diese Entwicklungen mit großer Aufmerksamkeit. Seit mehr als 38 Jahren unterstützt sie Unternehmen mit spezialisiertem Know-how im Zollrecht und internationalen Wirtschaftsrecht. Das erfahrene Team um Dr. Tristan Wegner, Anton Schmoll und Annika Siggelkow berät in allen relevanten CBAM-Fragen: von der korrekten Volumenermittlung über rechtzeitige Antragsstellung bis zur laufenden Compliance-Überwachung.
Warum verschärft die EU trotz Vereinfachungen die Sanktionen?
Die Antwort liegt in der politischen Strategie Brüssels. Die EU will CBAM als wirksames Instrument gegen Klimadumping etablieren. Deshalb toleriert sie keine Schlupflöcher oder Nachlässigkeiten. Die Kommission macht unmissverständlich klar, dass sie CBAM-Verstöße als schwerwiegende Vergehen betrachtet und entsprechend ahnden wird.
Für Unternehmen bedeutet das einen Paradigmenwechsel. Während früher oft Kulanz bei ersten Verstößen gewährt wurde, ist diese Nachsicht bei CBAM nicht zu erwarten. Die Behörden haben klare Anweisungen, konsequent zu sanktionieren. Das erhöht den Druck auf Importeure, ihre Compliance-Strukturen zu professionalisieren.
Importeure müssen jetzt ihre Strategien überdenken. Unternehmen nahe der 50-Tonnen-Grenze sollten ihre Wachstumspläne sorgfältig mit den CBAM-Anforderungen abstimmen. Wer bereits heute über der Schwelle liegt, muss seine Compliance-Strukturen professionalisieren und auf verschärfte Prüfungen vorbereiten.
Wie werden andere Marktteilnehmer auf CBAM reagieren?
Hier zeigt sich eine weitere Dimension der CBAM-Reform. Deutsche Unternehmen, die traditionell hohe Standards bei der Regelbeachtung haben, müssen aufpassen, dass sie nicht von internationalen Konkurrenten überholt werden, die weniger penibel mit den Vorschriften umgehen. Die verschärften Sanktionen können paradoxerweise ehrliche Unternehmen benachteiligen, während Trittbrettfahrer zunächst ungeschoren davonkommen.
Diese Asymmetrie verstärkt die Bedeutung professioneller Rechtsberatung. Unternehmen müssen nicht nur compliant sein, sondern auch effizient. Übererfüllung der Anforderungen kann genauso schädlich sein wie Untererfüllung – nur aus anderen Gründen. Die Kunst liegt darin, den optimalen Compliance-Level zu finden, der Sicherheit bietet ohne unnötige Kosten zu verursachen.
Die Reform zeigt deutlich, wie sich das regulatorische Umfeld im internationalen Handel verschärft. In einer globalisierten Wirtschaft können bereits kleine Compliance-Fehler zu großen Wettbewerbsnachteilen führen. Die Erfahrung zeigt: Regulatorische Änderungen wie die CBAM-Reform erfordern nicht nur juristische Expertise, sondern auch strategische Weitsicht.
Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun?
Die Omnibus-Vereinfachung ist damit ein zweischneidiges Schwert: Sie entlastet einen großen Teil der Unternehmen, verschärft aber gleichzeitig die Anforderungen für alle anderen. Unternehmen müssen frühzeitig erkennen, wann sie von Vereinfachungen profitieren können und wann sie sich auf verschärfte Anforderungen einstellen müssen.
Entscheidend wird die nächsten Monate die Vorbereitung auf 2026. Unternehmen, die absehbar über die 50-Tonnen-Schwelle kommen könnten, müssen spätestens jetzt ihre Antragsunterlagen einreichen. Wer noch nicht tätig geworden ist, der muss mindestens prüfen, ob sein Artikelstamm ab 2026 von CBAM erfasst ist.
Bei CBAM-Prüfungen oder der rechtssicheren Umsetzung der Klimazoll-Anforderungen kann rechtlicher Beistand entscheidend sein. Dr. Tristan Wegner, Anton Schmoll und Annika Siggelkow stehen für eine fundierte Beratung zur Verfügung. Ein unverbindliches Erstgespräch kann jederzeit vereinbart werden.
Pressekontakt:
O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
ABC-Str. 21
20354 Hamburg
Dr. Tristan Wegner
+49 40 3696150
Quelle: ots