Genossenschaft als Alternative zur GmbH – Björn Erhard verrät, wann das sinnvoll ist

Sarstedt (ots) –

Viele Unternehmer suchen nach steuerlichen Vorteilen und rechtlicher Absicherung – und übersehen dabei die Genossenschaft. Björn Erhard, Experte für Genossenschaften, hilft Selbstständigen, Unternehmern und Freiberuflern, diese Chancen zu nutzen. Was eine Genossenschaft konkret so attraktiv macht, für wen sie sich lohnt und welche vier entscheidenden Vorteile sie bietet, erfahren Sie hier.

Unternehmer suchen stetig nach Wegen, ihr Geschäft abzusichern und steuerlich optimal aufzustellen. In diesem Streben nach Effizienz und Wirtschaftlichkeit greifen sie meist zu bekannten Modellen wie der GmbH – ohne zu ahnen, dass sie eine vielversprechende, oft überlegene Alternative übersehen: die Genossenschaft. Doch gerade diese Unkenntnis kann fatale Folgen haben. Wer sich heute blind für eine GmbH entscheidet, manövriert sich schnell in eine rechtliche und steuerliche Sackgasse. „Jede Woche sehe ich Unternehmer, die mit ihrer GmbH unnötig hohe Steuern zahlen und sich in komplexen Haftungsfragen verlieren“, warnt Björn Erhard, Experte für Genossenschaften. „Würden sie die Genossenschaft nur ansatzweise verstehen, käme ihnen der Gedanke an eine GmbH geradezu absurd vor.“

„Wer einmal die Möglichkeiten einer Genossenschaft verstanden hat, der kann nicht mehr zurück – es ist, als hätte man die Matrix durchschaut“, berichtet Björn Erhard. Einst selbst erfolgreicher Unternehmer stand er damals vor einer Herausforderung, die viele Familienunternehmen betrifft: Wie kann die Nachfolge so geregelt werden, dass das Lebenswerk erhalten bleibt, ohne dass hohe Steuerlasten oder bürokratische Hürden den Übergang erschweren? Als er begann, sich mit der Rechtsform der Genossenschaft zu beschäftigen, war ihm schnell klar: Hier lag die Lösung. „Kein anderes Modell bietet eine vergleichbare Kombination aus wirtschaftlicher Absicherung, Steueroptimierung und Flexibilität“, erklärt er. Heute gilt Björn Erhard als einer der führenden Experten auf diesem Gebiet. Mit seinem Team begleitet er Unternehmen bei der Gründung und Etablierung von Genossenschaften, bis diese sicher und stabil wirtschaften können. Doch damit nicht genug – Björn Erhard hat es sich zur Mission gemacht, Unternehmer für diese oft übersehene Möglichkeit zu sensibilisieren. Doch was macht die Genossenschaft eigentlich so attraktiv? Im Folgenden verrät der Experte die vier entscheidenden Vorteile, die diese Rechtsform zur vielleicht besten Wahl für Unternehmer machen.

Vorteil 1: Steueroptimierung

Einer der größten Pluspunkte der Genossenschaft liegt in ihrer steuerlichen Gestaltung. Während viele Unternehmer bei einer GmbH hohe Steuerlasten in Kauf nehmen müssen, bietet die Genossenschaft clevere Möglichkeiten zur Optimierung – sowohl kurzfristig als auch langfristig.

Kurzfristig profitiert die Genossenschaft von ihrer Förderpflicht gegenüber ihren Mitgliedern. Das bedeutet, dass sämtliche Maßnahmen zur Förderung – etwa Dienstwagen, Fortbildungen, Reisen oder eine betriebliche Kantine – als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Diese mindern den steuerlichen Gewinn und senken damit die Steuerlast erheblich.

Langfristig bietet die Genossenschaft einen entscheidenden Vorteil bei der Bewertung von Anteilen. Während GmbH-Anteile bei einer Übertragung oder einem Verkauf nach ihrem tatsächlichen Marktwert besteuert werden, gilt bei Genossenschaftsanteilen lediglich der Nennwert. Dies kann insbesondere bei der Erbschafts- oder Wegzugsbesteuerung erhebliche Einsparungen bedeuten – ein klarer Vorteil für Unternehmer, die langfristig denken und steuerliche Belastungen minimieren wollen.

Vorteil 2: Vermögensabsicherung

Ein weiterer entscheidender Vorteil der Genossenschaft ist der Schutz des Vermögens vor externen Zugriffen. Während bei einer GmbH Geschäftsanteile nach ihrem tatsächlichen Wert bemessen werden – was im Falle einer Insolvenz, einer Scheidung oder anderer finanzieller Schwierigkeiten problematisch sein kann – erfolgt die Bewertung bei der Genossenschaft nach dem Nennwertprinzip.

Das bedeutet: Selbst wenn eine Genossenschaft Immobilien oder andere wertvolle Vermögenswerte besitzt, bleiben die Anteile der Mitglieder rein rechnerisch minimal. Besitzt eine Genossenschaft beispielsweise Immobilien im Wert von 10 Millionen Euro und sind drei Mitglieder mit jeweils einem Anteil von 10 Euro beteiligt, dann wird im Ernstfall – etwa bei einer Pfändung – nur der nominelle Anteil von 10 Euro berücksichtigt. So bleibt das Gesamtvermögen der Genossenschaft unangetastet und vor externen Risiken geschützt.

Vorteil 3: Flexibilität

Genossenschaften werden oft als starre Konstrukte wahrgenommen, doch das Gegenteil ist der Fall. Tatsächlich bietet die Genossenschaft in vielen Bereichen eine deutlich höhere Flexibilität als eine GmbH – vor allem, wenn es um die Aufnahme oder den Wechsel von Mitgliedern geht.Während bei einer GmbH jeder Gesellschafterwechsel über einen Notar abgewickelt und ins Handelsregister eingetragen werden muss, kann eine Genossenschaft ihre Mitgliederliste eigenständig führen. Ein- und Austritte sind daher ohne aufwendige bürokratische Prozesse möglich. Das spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern macht die Genossenschaft besonders attraktiv für Unternehmen, die auf wechselnde Beteiligungen oder eine dynamische Struktur angewiesen sind.

Vorteil 4: Anonymität

Viele gängige Rechtsformen, wie die GmbH, erfordern die Veröffentlichung von Stimmrechten und Kapitalbeteiligungen der Gesellschafter im Handelsregister. Im Gegensatz dazu bleibt die Mitgliederliste einer Genossenschaft intern und ist nicht für Außenstehende einsehbar. Diese Praxis schützt die Anonymität der Mitglieder und gewährleistet durch die Verwaltung durch den Vorstand eine hohe Diskretion. Zudem ermöglicht die Genossenschaftsform eine flexible Handhabung des Transparenzregisters. Nur der Vorstand sowie Mitglieder mit über 25 Prozent Kapitalbeteiligung oder Stimmrechten müssen als wirtschaftlich Berechtigte eingetragen werden, was eine strategische Verteilung der Anteile und die Wahrung der Anonymität der Mitglieder fördert.

Dennoch gilt grundsätzlich das demokratische Prinzip „eine Stimme pro Mitglied“. Doch es gibt Spielräume: Durch ein Mehrstimmrecht kann ein Mitglied bis zu drei Stimmen erhalten, was die Einflussnahme strategisch optimierbar macht. Zudem erlaubt die Genossenschaft es, mit mehreren Identitäten Mitglied zu sein. Ein Unternehmer könnte also sowohl als Privatperson als auch mit zwei GmbHs Mitglied werden und so insgesamt drei Stimmen erhalten. Diese Struktur ermöglicht es, Beteiligungen flexibel und teilanonym zu halten – ein klarer Vorteil für Unternehmer, die ihre Einflussnahme strategisch steuern möchten.

Wie gründe ich eine Genossenschaft?

Die Gründung einer Genossenschaft ist einfacher als oft angenommen, erfordert aber einige formale Schritte. Zunächst muss der wirtschaftliche Zweck der Genossenschaft klar definiert werden – sei es die Förderung der Mitglieder, gemeinschaftlicher Einkauf oder eine andere wirtschaftliche Tätigkeit. Mindestens drei Mitglieder sind erforderlich, die gemeinsam eine Satzung erstellen. Diese regelt die internen Abläufe und bildet das Fundament der Genossenschaft.

Nach der Erstellung der Satzung folgt die Gründungsversammlung, in der alle Mitglieder die Satzung unterzeichnen. Ein entscheidender Schritt ist die Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der eine gutachterliche Stellungnahme abgibt. Erst mit der Eintragung im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht ist die Gründung offiziell abgeschlossen – und die Genossenschaft kann wirtschaftlich tätig werden.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Genossenschaft für viele Unternehmer eine wertvolle Alternative zur GmbH darstellt. Sie bietet nicht nur steuerliche Vorteile und eine flexible Struktur, sondern auch einen effektiven Schutz der Privatsphäre durch die Wahrung der Anonymität der Mitglieder. Wer langfristig denkt und eine stabile sowie flexible Unternehmensstruktur sucht, sollte die Genossenschaft daher dringend in Betracht ziehen. Es empfiehlt sich, insbesondere bei Familienunternehmen oder solchen mit wechselnden Beteiligungen, frühzeitig die Möglichkeiten dieser Rechtsform zu prüfen, um von den strategischen Vorteilen zu profitieren. Ein Beratungsgespräch mit einem Experten für Genossenschaften kann helfen, die passende Entscheidung zu treffen und die Gründung effizient umzusetzen.

Sie möchten ebenfalls von den zahlreichen Steuervorteilen profitieren, die Genossenschaften bieten und möchten sich auf dem Weg dorthin von einem erfahrenen Experten begleiten lassen? Dann melden Sie sich jetzt bei Björn Erhard (https://mrgenossenschaft.de/) und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch!

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Quelle: ots