Bad Wildungen (ots) –
Im Tischlerhandwerk der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz gelten ab dem 1. Juli 2025 erstmals allgemeinverbindliche tarifliche Mindestvergütungen für Auszubildende sowie ein einheitlicher Einstiegslohn für Tischlergesellen. Dies teilte der Fachverband Leben Raum Gestaltung mit.
Demnach ist die Ausbildungsvergütung künftig einheitlich geregelt und beträgt im ersten Ausbildungsjahr 800 Euro, im zweiten 900 Euro und im dritten 1.000 Euro. Für ausgelernte Fachkräfte ist mindestens eine Bezahlung nach Lohngruppe 4 des geltenden Lohn- und Gehaltstarifvertrags vorgeschrieben. Der aktuelle Einstiegslohn liegt damit in Hessen bei 17,52 Euro und in Rheinland-Pfalz bei 16,89 Euro.
Die Allgemeinverbindlichkeit betrifft alle Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse im Tischlerhandwerk und im handwerksähnlichen Gewerbe (Einbau genormter Baufertigteile) – unabhängig von einer Mitgliedschaft in Innung oder Gewerkschaft. Grundlage ist ein gemeinsamer Antrag des Fachverbandes und der IG Metall vom 3. Dezember 2024. Nach Zustimmung durch die Tarifausschüsse der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz erklärten die jeweiligen Landesarbeitsministerinnen die Tarifverträge für allgemeinverbindlich. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt in Kürze.
Stärkung der Ausbildung und der Tarifbindung
Der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Leben Raum Gestaltung, Hermann Hubing, begrüßt die Entscheidung: „Die Allgemeinverbindlichkeit ist wichtig, um Fachkräfte im Tischlerhandwerk zu halten.“ Zugleich ruft er alle Betriebe auf, die neuen Vorgaben umzusetzen: „Unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit müssen die festgelegten Vergütungen eingehalten werden. Wer dem nicht nachkommt, riskiert bei Prüfungen durch Sozialversicherungsträger oder im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen ernsthafte Konsequenzen.“
Mit dieser Entscheidung unterstreicht das Tischlerhandwerk in Hessen und Rheinland-Pfalz seine Rolle als attraktiver Ausbildungsberuf mit klaren Perspektiven und fairen Arbeitsbedingungen.
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