HZA-MS: Zoll-Ausbildungseinsatz offenbart diverse Straftaten / Dokumentenfälschung, Flucht und illegaler Aufenthalt – Zoll Münster leitet mehrere Strafverfahren im Kreis Borken ein

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Münster (ots) –

Zwei flüchtende Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis mit anschließender Festnahme, eine Wohnungsdurchsuchung und fünf gefälschte Dokumente sind das Ergebnis einer am Dienstag zu Ausbildungszwecken durchgeführten Kontrolle des Hauptzollamts Münster im Kreis Borken.

Es hätte eine einfache Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster zu Ausbildungszwecken sein sollen: Vier Zöllnerinnen und Zöllner hatten am Dienstagvormittag einen Kleintransporter auf der BAB 43 angehalten, um zwei angehenden Zöllnerinnen eine Kontrolle nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zu demonstrieren. Dass die Nachwuchskräfte im Laufe des Tages noch viel mehr Einblicke in die Arbeit des Zolls bekommen würden, hatte zu diesem Zeitpunkt allerdings noch niemand vermutet.

Denn im gestoppten Kleintransporter saß neben einem 69-jährigen Deutschen auch ein georgischer Staatsangehöriger, der nach Aussage seines Kollegen bereits seit einem halben Jahr illegal in Deutschland arbeitete. Da der Mann keine Ausweisdokumente bei sich führte, entschloss sich der Zoll zu einer Überprüfung von dessen Wohnung im Kreis Borken.

Diese stellte sich als Arbeitnehmerunterkunft eines Handelsunternehmens heraus. Dort angekommen, sprang der 22-jährige Georgier aus dem fahrenden Auto und versuchte gemeinsam mit einem weiteren, 23-jährigen Georgier, der durch ein Fenster der Wohnung sprang, zu fliehen. Die Zollbeschäftigten konnten beide Männer stellen und nahmen sie vorläufig fest. Beide hielten sich illegal in Deutschland auf.

Bei der anschließenden Durchsuchung der Unterkunft stieß der Zoll auf zwei gefälschte slowakische Führerscheine, zwei gefälschte slowakische Personalausweise und einen gefälschten nigerianischen Führerschein. Darüber hinaus fanden die Zollbeschäftigten weitere Ausweisdokumente von Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten.

Gegen den Arbeitgeber der Männer sowie gegen die beiden Georgier leitete der Zoll Strafverfahren ein. Weitere Ermittlungen folgen.

„Praktische Erfahrungen sind ein fester Bestandteil unserer Ausbildung und unseres dualen Studiums“, erläutert Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster. „Anhand dieses Falls haben unsere Nachwuchskräfte sehr eindrücklich erfahren, wie schnell aus einer einfachen Kontrolle in umfangreiches Ermittlungsverfahren werden kann.“

Weitere Informationen:

Der Zoll ist auf der Suche nach engagierten Nachwuchskräften, die im Rahmen einer zweijährigen Ausbildung oder eines dreijährigen dualen Studiums den Beruf des Zöllners/der Zöllnerin erlernen möchten.
Der nächste Bewerbungsschluss für das duale Studium (Bachelor of Laws, LL.B.) ist am 15.04.2024, für die Ausbildung können sich Interessierte noch bis zum 15.10.2024 bewerben.
Mehr Informationen unter www.zoll-karriere.de.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Münster
Verena John
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots