Kay Gottschalk/Carsten Hütter: Keine Einigung in Gerichtsverhandlung trotz fairen Vorschlags der AfD

Berlin (ots) –

In der heutigen Güteverhandlung in der Räumungsklage gegen die AfD-Bundesgeschäftsstelle konnte vor dem Landgericht Berlin trotz eines von der AfD unterbreiteten fairen Vorschlags keine Einigung erzielt werden.

Kay Gottschalk, 3. stellvertretender Bundessprecher, erklärt:

„Wir bedauern sehr, dass sich der Geschäftsführer des Vermieters während der heutigen Güteverhandlung entschieden hat, auch weiterhin seinen öffentlich eskalierenden Pfad emotionaler und haltloser Vorwürfe zu beschreiten. Weder die konstruktiven Vorschläge des Bundesvorstands der AfD noch die durch das Gericht bereits geäußerten Zweifel, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt gewesen war, hatten Herrn Hufnagl zu der von uns vorgeschlagenen fairen und tragfähigen Einigung bewegen können. So konnte dieser vollkommen unnötige Streitfall heute leider nicht gütlich beigelegt werden.“

Carsten Hütter, Bundesschatzmeister, ergänzt:

„Der Verkündungstermin ist vom Landgericht für kommenden Freitag, den 26. September 2025, angesetzt worden. Wir sehen, auch aufgrund der heutigen Gerichtsverhandlung, dem juristischen Urteil mit Gelassenheit und Zuversicht entgegen und konzentrieren jetzt schon unsere Ressourcen auf den Umzug der Bundesgeschäftsstelle im kommenden Jahr.“

Fest steht: Die AfD wird durch den Umzug im nächsten Jahr ihre parteiinterne Infrastruktur erheblich aufwerten. Die verbesserte Anbindung der neuen Immobilie im politischen Zentrum Berlins wird unserer Bedeutung als unangefochten stärkste Oppositionspartei gerecht und ist der nächste Schritt auf dem Erfolgskurs der Alternative für Deutschland in Richtung Regierungsverantwortung.

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Quelle: ots