Flugannullierungen können große Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Sie müssen nicht nur Ihre Reisepläne umstellen, sondern möglicherweise auch Ausgaben wie Hotelzimmer und Verpflegung aus eigener Tasche bezahlen. Wenn Ihr Flug gestrichen wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Erfahren Sie alles, was Sie über Ihre Entschädigung bei Flugausfall wissen müssen. Wir werden über die verschiedenen Arten von Entschädigungen sprechen, wie Sie sie einfordern können und welche Schwierigkeiten möglicherweise auftreten können.
Arten von Tickets und Entschädigungen
Es gibt zwei Hauptarten von Entschädigungen bei Flugannullierung: erstattungsfähige und nicht erstattungsfähige Tickets. Wenn Sie ein erstattungsfähiges Ticket haben, können Sie eine vollständige Erstattung des Ticketpreises erhalten. Mit einem nicht erstattungsfähigen Ticket können Sie hingegen nur eine Teilerstattung erhalten. Die Website von Flugrecht.de ist ein guter erster Anlaufpunkt. Im Entschädigungsrechner auf der Seite kann man sich sofort mit den Daten des eigenen Fluges ein erstes Bild von der Lage machen. In der Regel erhält man innerhalb von Minuten eine Antwort.
Voraussetzungen und Sonderregeln
Wenn Sie sich bereits im Flugzeug befunden haben, gilt Folgendes: Sie haben nur dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Flug vor dem Abflug annulliert wurde. Bei einer Verspätung des Fluges haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Erstattung hängt auch von der Entfernung Ihres Fluges ab. Zum Beispiel bei Flügen innerhalb der EU bis zu einer Entfernung von 1500 Kilometern gibt es 250 Euro, bis 3500 Kilometer gibt es 400 Euro und darüber sogar 600 Euro pauschal pro Person.
Grundsätzliche Bestimmungen
Sie haben immer das Recht auf Umbuchung oder Erstattung. Wenn Sie sich für eine Umbuchung entscheiden, sollten Sie wissen, dass dies oft erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Wenn Sie sich für die Erstattung entscheiden, wird das Geld natürlich so schnell wie möglich auf Ihr Konto überwiesen.
Was viele Menschen nicht wissen: Sie können auch Ihre Entschädigung auch ganz einfach dort beantragen, wo sie Ihren Flug gebucht haben. Wenn Sie Ihren Flug z. B. über eine Website wie Expedia gebucht haben, können Sie sich einfach an den dortigen Kundendienst wenden und dort eine Entschädigung beantragen. Sie erhalten das Geld dann auf dieselbe Weise, als hätten Sie es direkt bei der Fluggesellschaft beantragt. Der einzige Nachteil ist, dass es oft etwas länger dauert, bis Sie etwas hören.
Leider gibt es auch bei diesem simplen Verfahren immer wieder Schwierigkeiten, aus diesem Grund haben wir einen Leitfaden erstellt, der Ihnen dabei helfen kann, Ihre Entschädigung einzufordern. Sollten Sie keinen Erfolg bei der Beantragung Ihrer Entschädigung haben, sollten Sie sich unbedingt an einen Experten für Reiserecht wenden. Plattformen wie Flugrecht.de arbeiten sehr verbraucherfreundlich und sparen viel Zeit und Nerven. Kosten fallen lediglich an, wenn die Fluglinie auch tatsächlich zahlen muss.
Fazit
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, müssen Sie nicht verzweifeln. Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine beträchtliche Entschädigung. Folgen Sie einfach unserem Leitfaden, und Sie werden Ihr Geld im Handumdrehen erhalten. Wir hoffen, dass dieser Artikel dazu beigetragen hat, die Verwirrung über die Entschädigung bei Flugannullierung zu beseitigen und wünschen einen guten Flug.