Kleve – Kempen – Nettetal (ots) –
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den 30-Kilometer Grenzbereich. Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und er Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten werden.
Am Montagvormittag, 16. September 2024 um 8:45 Uhr, kontrollierte die Bundespolizei einen 48-jährigen Bulgaren bei der Einreise aus den Niederlanden auf der Autobahn 61 an der Anschlussstelle Nettetal. Ein Abgleich der Personalien des Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft in Regensburg mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Steuerhinterziehung gesucht wird. Hiernach musste der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 436 Euro bezahlen oder eine 11-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Mann zahlte die fällige Geldstrafe bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Bulgare weiterreisen.
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Quelle: ots