BPOL NRW: Messer zur Selbstverteidigung – Bundespolizei nimmt 17-Jährigen in Gewahrsam

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Bochum – Marl (ots) –

In der Nacht zu Donnerstag (21. März) kontrollierten Bundespolizisten einen Jugendlichen. Dieser führte ein gefährliches Messer mit sich. Die Beamten stellten dieses sicher und nahmen den Jungen in Gewahrsam.

Gegen 1:20 Uhr wurden Bundespolizisten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit im Hauptbahnhof Bochum auf einen 17-Jährigen aufmerksam. Die Frage, ob er verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich führen würde, bejahte der Jugendliche aus Marl. In seiner rechten Jackentasche fanden die Beamten schließlich ein Einhandmesser auf.
Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer, an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann.

Als die Einsatzkräfte ihn nach dem Grund für das Mitführen des gefährlichen Gegenstandes befragten, gab der Deutsche an, dass er sich schließlich verteidigen müsse.

Die Polizeibeamten stellten das Einhandmesser sicher und nahmen den Minderjährigen anschließend, aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit, in Gewahrsam. In dem Bundespolizeirevier am Bochumer Hauptbahnhof wurden die Großeltern des 17-Jährigen über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Da eine Abholung durch diese nicht möglich war, wurde der Junge an die zuständige Jugendschutzstelle übergeben.

Der deutsche Staatsbürger wird sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

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Quelle: ots