Genossenschaft als Alternative zur GmbH – Experte verrät, was die Vorteile sind und warum die eG oft unterschätzt wird

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Sarstedt (ots) –

Unternehmensgründungen erfolgen häufig in der Rechtsform der GmbH. Dabei bietet die Genossenschaft (eG) weitaus attraktivere Vorteile. Diese Rechtsform ist eine der ältesten in Deutschland. Bereits im 19. Jahrhundert gründeten Menschen Genossenschaften, um die Interessen von Arbeitern oder kleinen Handwerkern zu vertreten. Viele Gründer übersehen diese Form der Unternehmensführung heutzutage allerdings und lassen so große Potenziale ungenutzt. Denn wer sich für eine eG entscheidet, kann von zahlreichen Aspekten profitieren.

Steuerliche Vorteile der eG im Vergleich zur GmbH

Genossenschaften genießen im Vergleich zur GmbH erhebliche steuerliche Vergünstigungen. Zwar ist die Genossenschaft ebenfalls gewerbesteuerpflichtig – allerdings werden Gewinne aus Geschäften mit Mitgliedern nicht als Gewinn, sondern als Rücklage betrachtet. Die GmbH hingegen muss ihre gesamten Gewinne versteuern. Auch können Fördermittel, die allen Mitgliedern gleichermaßen zugänglich sind, die Umsatzsteuer reduzieren und als Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, was die Attraktivität dieser Rechtsform weiter erhöht. Diese Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Fördermitteln ist bei der GmbH in dieser Form nicht gegeben. Darüber hinaus werden Genossenschaftsanteile bei der Erbschafts- oder Schenkungssteuer zum Nennwert bewertet, was unter anderem die Nachfolgeplanung erleichtert. Bei der GmbH werden die Anteile zum Verkehrswert bewertet, was zu einer höheren Steuerbelastung führen kann.

Minimiertes Haftungsrisiko

Genossenschaften bieten ihren Mitgliedern im Vergleich zur GmbH ein deutlich reduziertes Haftungsrisiko. In einer GmbH haftet der Unternehmer mit seinem gesamten Stammkapital und unter bestimmten Umständen können auch private Vermögenswerte herangezogen werden. Demgegenüber beschränkt sich in einer eingetragenen Genossenschaft das Haftungsrisiko auf die Höhe der Genossenschaftsanteile der einzelnen Mitglieder. Hat ein Mitglied einen Anteil von 50 Euro, so haftet es auch nur mit diesen 50 Euro. Dieses Prinzip der beschränkten Haftung schützt die persönlichen Vermögenswerte der Mitglieder und bietet somit eine hohe Sicherheit. Daher bleibt das finanzielle Verlustrisiko für die Mitglieder überschaubar. Zudem ist jedem Mitglied von Anfang an der maximale Betrag bekannt, den es im Falle einer Insolvenz verlieren könnte. Dies macht die eG zu einer besonders sicheren Unternehmensform.

Größerer Schutz der Privatsphäre

Viele gebräuchliche Rechtsformen, darunter auch die GmbH, verpflichten sämtliche Gesellschafter, ihre Stimmrechte und Kapitalbeteiligungen im Handelsregister zu veröffentlichen. Im Gegensatz dazu wird die Mitgliederliste einer Genossenschaft ausschließlich intern geführt und erlaubt keine Einsicht durch Außenstehende. Die interne Verwaltung der Mitgliederliste durch den Vorstand gewährleistet ein hohes Maß an Diskretion und schützt die Privatsphäre der Mitglieder.

Zudem erlaubt die Rechtsform der Genossenschaft auch hinsichtlich des Transparenzregisters eine höhere Flexibilität bei den erforderlichen Eintragungen. Denn lediglich der Vorstand sowie Mitglieder mit einer Kapitalbeteiligung oder Stimmrechten von über 25 Prozent müssen als nominelle wirtschaftlich Berechtigte eingetragen werden. Dies stellt eine strategische Verteilung der Anteile sicher, was zur Wahrung der Anonymität der Genossenschaftsmitglieder beiträgt.

Alternative Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung

Genossenschaften verfügen im Vergleich zu GmbHs über vielseitigere Optionen zur Kapitalbeschaffung. Während GmbHs häufig auf klassische Bankkredite und das Eigenkapital der Gesellschafter angewiesen sind, bietet die Rechtsform der Genossenschaft alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Ein zentraler Vorteil liegt in der Kapitalbeschaffung durch Mitgliedereinlagen: Jedes Mitglied erwirbt Anteile am Unternehmen, die als Eigenkapital dienen. Darüber hinaus können Mitglieder zusätzliche Einlagen tätigen, die gezielt für Projekte verwendet werden können. Diese flexible Form der Kapitalbeschaffung ermöglicht es, das Eigenkapital problemlos zu erhöhen, ohne die Stimmrechte der Mitglieder zu verwässern. Ein weiterer Vorteil besteht in der Möglichkeit, öffentliche Fördermittel und Zuschüsse zu erhalten, zu denen Genossenschaften oft leichter Zugang haben als GmbHs.

Demokratische Mitbestimmung und Solidarität

Die demokratische Ausrichtung einer Genossenschaft gewährleistet eine Mitbestimmung unabhängig von der Kapitalbeteiligung, während die Stimmkraft in GmbHs oft auf Kapitalanteilen basiert, was immer wieder zu einer ungleichen Machtverteilung führt. Das Solidaritätsprinzip von Genossenschaften stärkt hingegen das Gemeinschaftsgefühl und fördert eine gerechtere Gewinnverteilung sowie eine bedürfnisorientierte Unternehmenspolitik. Genossenschaften verteilen den Gewinn nicht nur nach Kapitalbeteiligung, sondern berücksichtigen auch individuelle Beiträge und Bedürfnisse.

Über Björn Erhard:

Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V., ist Experte für Genossenschaften. Als erfolgreicher Unternehmer suchte er nach einer Möglichkeit, die Übergabe seines Unternehmens an seine Kinder sicher und steuerfrei zu gestalten. Dabei stieß er auf die Genossenschaft als Lösung. Heute unterstützt er als Unternehmensberater mit seinem Team Gründer bei der Gründung von Genossenschaften und begleitet sie bis zum Erfolg. Er setzt sich dafür ein, die Vorteile dieser Unternehmensform in der Unternehmerwelt bekannter zu machen. Mehr Informationen dazu unter: https://xn--bjrnerhard-fcb.de/

Pressekontakt:
Erhard Media eG
Vertreten durch: Björn Erhard
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Ruben Schäfer
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Quelle: ots