Fördergeldantrag: Sechs Alarmsignale bei der Beraterwahl, die Unternehmen kennen sollten

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Die Beantragung von Fördermitteln ist ein steiniger Weg, wenn man die falsche Beraterwahl trifft. Die Fördermittel-Experten von EPSA stellen sechs Alarmsignale vor, auf die Unternehmen achten sollten:

1. Sitz des Beraters im Ausland

Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum ein in Deutschland tätiges Beratungsunternehmen seinen Sitz im Ausland haben sollte. In einem kürzlich berichteten Fall fiel eine Schweizer Fördermittelberater negativ auf, weil er vertraglich festgelegte Leistungen nicht erbracht hat und Vorauskasse verlangte. Der Rechtsweg gegen solche Praktiken ist im Ausland wesentlich komplizierter und mit hohen Kosten verbunden. Im schlimmsten Fall fehlen dann nachprüfbare Belege der geleisteten Tätigkeiten oder gar Unterlagen bei Prüfungen durch die Fördermittelgeber. Ergebnis ist, dass der Fördermittelgeber das Geld zurückverlangt und schnell der Vorwurf des Subventionsbetrugs im Raum steht.

2. Verbiegen der Projektbeschreibungen

Ein weiteres Alarmsignal ist, wenn Berater die Projektbeschreibungen so verändern, dass sie die Innovationsanforderungen erfüllen, auch wenn sie nicht mehr dem eigentlichen Ziel entsprechen. Diese unseriöse Praxis sollte Geschäftsführer*innen schlaflose Nächte bereiten, weil auch hier sofort der Vorwurf des Subventionsbetrugs im Raum steht. Ein vertrauenswürdiger Berater kommuniziert klar, wenn ein Projekt nicht förderfähig ist.

3. Vorauskasse und unklare Zahlungsmodalitäten

In der Branche hat sich etabliert, dass eine echte Partnerschaft auf Augenhöhe einhergeht mit hundertprozentig- erfolgsabhängigen Vergütung des Beratungsunternehmens. Egal ob Vorauskasse, Tagessätze oder undurchsichtige Zahlungsmodalitäten, wer Schwierigkeiten hat die Vergütung zu verstehen, sollte dies offen kommunizieren und sich alternative Angebote einholen. Beispielsweise sollte es keine Vorauskasse geben bei der Beantragung der steuerlichen Forschungszulage, weil die Berater aufgrund ihrer Erfahrung sehr gut die Förderchancen vorab einschätzen können.

4. Fehlende Referenzen oder Erfahrung

Das dem Prinzip „Überzeugen durch Zeugen“ ist vor allem bei der Wahl eines Beraters essentiell. Berater ohne sichtbare Referenzen oder nachweisliche Erfahrung in der Fördermittelbranche sollten skeptisch betrachtet werden. Fragen Sie aktiv nach Referenzen und Projekten und sprechen Sie diese auch an, wenn noch das letzte Quäntchen Überzeugung fehlt. Tipp: Oft teilen Berater auf LinkedIn Erfolgsgeschichten und Kundenempfehlungen.

5. Falsche Versprechungen vor der Mandatierung

Einige Berater machen vor der Mandatierung große Versprechungen, beispielsweise im Hinblick auf die zu erwartende Förderhöhe oder hundertprozentige Erfolgsquoten, um Kunden zu einer schnellen Vertragsunterschrift zu bewegen. Dabei sind genaue Aussagen zur Förderhöhe vor Vertragsabschluss mangels Kenntnis des potenziellen Kunden überhaupt nicht möglich. Gute Berater führen eine eingehende Projektanalyse ohne Vorabkosten durch, selbst wenn vorher ein Mandat unterschrieben wird. Entscheidend ist, dass im Falle von fehlenden Förderansätzen keine Vergütungen fällig werden und das auch transparent kommuniziert wird.

6. Undurchsichtige Verträge

Wenn der Vertrag mit dem Berater unklar ist oder dieser versteckte Gebühren und Klauseln enthält, ist das ein ernstes Alarmsignal. Ein transparenter Vertrag sollte alle Dienstleistungen, Gebühren und Verantwortlichkeiten klar definieren. Wenn am Ende der Vertragsdurchsicht ein Gefühl übrig bleibt von „Am Ende gewinnt auf jeden Fall der Berater“, dann sollte man definitiv Alternativen prüfen.

Stärker mit dem richtigen Partner!

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Manuel Vetter, Förderexperte der EPSA Deutschland GmbH, erklärt: „Fördermittel stärken die Innovationskraft von Unternehmen, und doch ist das Fördermittelmanagement kein wertschöpfender Prozess. Berater helfen dabei, das maximale Förderpotential von Bundesland, Bund oder EU auszuschöpfen, so dass sich das Unternehmen auf seine Wertschöpfung und vor allem auf Innovation konzentrieren kann. Eine Partnerschaft ohne Zweifel und auf Augenhöhe führt dann zu Förderlust, statt Förderfrust.“

Weitere Informationen auf epsa-deutschland.de (https://www.epsa-deutschland.de/forschungszulage-lp/?utm_source=advertorial&utm_medium=article&utm_campaign=wirtschaftswoche)

Pressekontakt:
Christian Fischer
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit EPSA Deutschland
M: +49 173 / 8421 524
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Quelle: ots