Berlin (ots) –
Zu den in den Änderungsanträgen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Änderungen bei der Refinanzierung von Gehaltssteigerungen in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege sagt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer:
„Ist denn die Arbeit der Pflegekräfte bei privaten Trägern weniger wert? Die Lasten des Spardrucks in der Kranken- und Pflegeversicherung dürfen nicht einseitig einem Teil der Träger aufgebürdet werden.
Es ist gut, dass Bewegung in die starre Begrenzung von Lohnsteigerungen in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege gekommen ist, damit diese gegenüber den Krankenhäusern nicht ins Hintertreffen geraten. Die Bundesregierung darf jedoch keine Wettbewerbsverzerrung fördern und eine neue Trennlinie innerhalb der Langzeitpflege ziehen. Eine Bevorzugung tarifgebundener Träger sorgt nicht für attraktive Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche. Sie sorgt für Abwanderung und bringt die Versorgung der Hälfte der versorgten Pflegebedürftigen in Gefahr.
Alle Träger müssen die abgesicherte Möglichkeit haben, Gehaltssteigerungen in Höhe der Tarifentwicklung umzusetzen.“
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Quelle: ots
