Gronau (ots) –
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Borken und der Polizei Münster.
Nachtrag zur Pressemitteilung „Zwei Leichen in Erde vergraben in Gronau-Epe gefunden – Mordkommission ermittelt (ots vom 9.9., 16:23 Uhr: https://muenster.polizei.nrw/presse/zwei-leichen-in-erde-vergraben-in-gronau-epe-gefunden)
Nach dem Fund zwei männlicher Leichen am Abend des 8. September (19:44 Uhr) am Postbrückenweg in Gronau-Epe konnte die Identität der Männer bislang nicht geklärt werden. Polizei und Staatsanwaltschaft suchen nun mit Beschreibungen der Toten nach weiteren Zeugen. „Das Landeskriminalamt konnte die DNA der Männer zwar bestimmen. Ein bundesweiter und internationaler Abgleich mit der DNA-Analysedatei hat uns jedoch keinen Treffer gebracht. Auch alle anderen Ermittlungsansätze konnten uns bislang keinen Aufschluss auf die Identität geben“, erklärt Mordkommissionsleiterin Julika Böhlendorf. „Die Männer haben ein markantes Äußeres. Nun erhoffen wir uns Hinweise zu den Identitäten aus der Bevölkerung.“
Einer der tot aufgefundenen Männer ist circa zwei Meter groß, 100 Kilogramm schwer, muskulös. Er ist 25 bis 35 Jahre alt und hat einen rötlichen Bart.
Der zweite Mann ist circa 1,90 Meter groß, 90 Kilogramm schwer, ebenfalls muskulös. Auch er ist zwischen 25 und 35 Jahre alt und hat einen rötlichen Bart. Er hat auffällige Tätowierungen, die mutmaßlich nicht älter als ein Jahr sind. Auf dem Bauch trägt er den Schriftzug „Good Fella“ und die Zahlenfolge „1312“, auf dem Rücken ein orthodoxes Kreuz und am rechten Unterarm einen Frauenkopf in Dämonengestalt (sogenannter Sukkubus).
Bei der Obduktion der beiden Leichname konnte keine Todesursache bestimmt werden. „Die toxikologischen Untersuchungen der Rechtsmedizin dauern an. Wir erhoffen uns daraus Aufschlüsse über die Todesursache und die Frage, ob ein Fremdverschulden vorliegt“, erläutert Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt den aktuellen Stand. „Bislang haben wir weiterhin keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung.“
Auch die Untersuchungen des Landeskriminalamtes an dem nachträglich in unmittelbarer Nähe zu dem Fundort der Verstorbenen gesicherten Fundstück (das in den Medien als „Haarbüschel“ bezeichnet worden ist) sind noch nicht abgeschlossen. Verlässliche Aussagen hierzu sind daher gegenwärtig nicht möglich.
Die bislang durchgeführten Ermittlungen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse deuten aktuell darauf hin, dass die beiden Männer vor dem Fund vermutlich nicht länger als eine Woche tot waren.
Polizei und Staatsanwaltschaft sind nun auf der Suche nach Zeugen, die Hinweise zur Identität der beiden Verstorbenen geben können.
Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 0251 275-0 entgegen. Für Presseanfragen steht Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer 0251 494-2387 zur Verfügung. (ms)
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