POL-BI: Großkontrolle zum Thema „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ in Bielefeld

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Bielefeld (ots) –

MK / Bielefeld – Sennestadt – Bereits am vergangenen Donnerstag, 14.03.2024, führte der Verkehrsdienst des Polizeipräsidiums Bielefeld in der Zeit von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr zusammen mit dem LAFP NRW (Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW) eine groß angelegte Verkehrskontrolle im Bereich Sennestadt durch.

Das LAFP NRW führte eine Fortbildungsveranstaltung „Drogen- und Alkoholkontrollen im Straßenverkehr“ im Bildungszentrum der Polizei in Schloß Holte-Stukenbrock durch. Bei der anschließenden praktischen Durchführung der Kontrollen an der Feuerwehrwache in Bielefeld Sennestadt unterstützten die Fortbildungsteilnehmer die Beamten der Bielefelder Polizei.

Mehrere Autofahrer unter Drogeneinfluss unterwegs

Insgesamt mussten acht Autofahrer Blutproben abgeben, weil sie ihr Kraftfahrzeug trotz Drogenkonsums im öffentlichen Verkehrsraum bewegten. Ihre freiwillig durchgeführten Drogenvortests verliefen vor Ort positiv. Eine eigens dafür angeforderte Ärztin unterstützte die Polizisten durchgehend an der Kontrollstelle und sorgte somit für einen reibungslosen und schnellen Ablauf. Die auffällig gewordenen Autofahrerinnen und -fahrer ließen sich anschließend von der Kontrollstelle abholen, da ihnen die Weiterfahrt untersagt wurde bis die Auswirkungen des Drogenkonsums abgeklungen waren. Außerdem werden sie demnächst Post von der Bußgeldstelle der Stadt Bielefeld bekommen.

Sicherstellungen und Gutachten bei mehreren motorisierten Zweirädern

Der Fahrer und Halter einer schwarzen Harley Davidson, ein 39-jähriger Bielefelder, hatte die Abgasanlage manipuliert. Dadurch war das Krad deutlich zu laut unterwegs. Eine vor Ort durchgeführte Schallpegelmessung erhärtete den Verdacht des kontrollierenden Beamten. Die Harley wurde sichergestellt und der Begutachtung durch einen Kfz-Sachverständigen unterzogen. Dabei bestätigte sich der Verdacht und die deutliche Lärmerhöhung wurde dokumentiert. Die Betriebserlaubnis erlosch dadurch. Eine Anzeige mit einem Bußgeldbescheid ist die Folge. Weiterhin hat der 39-Jährige die Auslagen für das Gutachten, die Abschleppkosten und die Verwaltungsgebühren zu tragen.

Ein 44-Jähriger aus Bielefeld fuhr mit einem 125er Krad, an dem ein sogenanntes Versicherungskennzeichen montiert war. Damit war es nicht ausreichend versichert und ohne gültige Zulassung unterwegs. Der Fahrer gab bei der Kontrolle weiterhin an, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei und er zudem vor Fahrtantritt Drogen konsumiert hatte. Das Krad wurde somit eingezogen, um weitere Fahrten zu verhindern.

Ein 16-Jähriger aus Rietberg im Kreis Gütersloh machte eine Ausfahrt mit dem Kleinkraftrad seines Vaters. Dies fuhr circa 45 km/h. Der junge Mann durfte mit seiner Prüfbescheinigung jedoch nur Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h fahren. Somit besaß er für das Kleinkraftrad keine Fahrerlaubnis. Sein Vater ließ die Fahrt zu und nun bekommen beide eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch das Kleinkraftrad wurde sichergestellt und durch einem amtlichen Gutachter überprüft.

Weiterhin erkannten und ahndeten die Beamten noch einige Ordnungswidrigkeiten. Darunter beispielsweise nicht mitgeführte Zulassungs- und Fahrberechtigungsunterlagen, Gurtverstöße und verschiedene andere Verstöße.

Geschwindigkeitsverstöße

In unmittelbarer Nähe der Kontrollstelle, an der Feuerwehrwache in Bielefeld Sennestadt, wurden außerdem noch Geschwindigkeitskontrollen an einer Grundschule durchgeführt. Zur Kontrollzeit wurden in dem 30 km/h Bereich 68 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt.

Bei dem höchsten gemessenen Geschwindigkeitsverstoß hatte ein Autofahrer seine Geschwindigkeit vor der Schule verdoppelt und fuhr mit 60 km/h an dem Radarwagen vorbei. Dafür sieht der Bußgeldkatalog unter anderem ein Fahrverbot vor.

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Quelle: ots