POL-ME: „Projekt Korrekt“ – Schwerpunkteinsatz der Polizei in vier Städten – Kreis Mettmann – 2404036

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Mettmann (ots) –

Am Mittwoch, 10. April 2024, hat die Kreispolizeibehörde Mettmann einen erneuten Schwerpunkteinsatz zur Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern im öffentlichen Straßenverkehr in ausgewählten Städten des Kreises Mettmann durchgeführt.

Im Rahmen des Einsatzkonzeptes „Projekt Korrekt“ waren in der Zeit von 7 bis 14 Uhr zahlreiche Kräfte der Polizei eingesetzt. Unterstützt wurden die speziell ausgebildeten Beamtinnen und Beamten der Abteilung Verkehr unter anderem von Einsatzkräften des Wach- und Wechseldienstes, so dass in den Städten Ratingen, Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein gezielt das Verhalten der genannten Zielgruppen kontrolliert und notfalls geahndet werden konnte. Im Fokus des Schwerpunkteinsatzes standen jedoch auch die Autofahrerinnen und -fahrer, welche die sogenannten „schwachen“ Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit ihrem Fehlverhalten im Straßenverkehr behindern oder sogar gefährden.

Die Beamtinnen und Beamten führten im Rahmen des Einsatzkonzeptes zahlreiche konstruktive Präventionsgespräche. In insgesamt 167 Fällen musste das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden repressiv geahndet werden, hierbei richteten sich 64 Maßnahmen gegen Radfahrende / zu Fuß Gehende und 103 gegen Kraftfahrzeugführerinnen und -führer. Bei den Radfahrenden wurden insbesondere Maßnahmen wegen der Nichtbeachtung der Verkehrsflächennutzung geahndet. Hierbei fuhren Radfahrende beispielsweise auf Gehwegen, welche nicht für Radfahrende ausgewiesen waren. Bei den Maßnahmen gegen Autofahrerinnen und -autofahrern wurden hauptsächlich Verstöße beim Abbiegen oder bei der Gewährung der Vorfahrt geahndet.

Die Einsatzkräfte leiteten zudem drei Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Versicherungsschutz ein.

In Ratingen wurden insgesamt 32 Verstöße festgestellt: Davon 15 bei Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden. Hierbei wurde elfmal die Verkehrsflächennutzung missachtet. Zudem kam es zu 17 Verstößen bei Autofahrenden.

In Hilden ahndeten die Einsatzkräfte fünf Verstöße bei den „schwachen“ Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern (hier auch vornehmlich aufgrund von Nichtbeachtung der Verkehrsflächennutzung) sowie 17 bei Autofahrenden.

In Langenfeld und Monheim am Rhein kam es lediglich zu neun Verstößen bei den zu Fuß Gehenden und Radfahrenden, jedoch zu 47 bei den Autofahrerinnen und -fahrern. Bei letzterer Gruppe hoben sich die Verstöße beim Abbiegen oder bei der Gewährung der Vorfahrt ab.

— Hintergrundinformationen zum „Projekt Korrekt“ —

Das schon im Jahr 2012 initiierte „Projekt Korrekt“ soll der Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern dienen und für mehr Sicherheit auf unseren Straßen sorgen. Die vorgenannten sogenannten „schwachen“ Verkehrsteilnehmenden besitzen keine „Knautschzone“ und haben daher ein hohes Risiko, bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt zu werden.

Der Schwerpunkt der polizeilichen Projekt-Aktionen liegt verstärkt in den Kommunen mit regional erkennbar stärkerem Fahrradverkehr.

Erkannte Ursachen von Radfahrunfällen sind zum Beispiel das Benutzen der falschen / verbotenen Fahrbahn, das Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes sowie unvorsichtiges Ein- und Anfahren in den Verkehrsraum. Fußgängerinnen und Fußgänger hingegen überschreiten oft Fahrbahnen, ohne überhaupt auf den Verkehr zu achten oder überqueren solche bei dichtem Verkehr an anderer Stelle, als sinnvoll und / oder vorgegeben (Fußgängerampel, Überweg). Die Ablenkung im Straßenverkehr durch die Nutzung von Mobiltelefonen ist leider eine verstärkt auftretende Unfallursache, welche bei nahezu allen Verkehrsarten feststellbar ist.

— Schwerpunktkontrollen —

Zur kreisweiten Bekämpfung der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern werden vom Verkehrsdienst und vom Wachdienst der Kreispolizei fortlaufend Kontrollen von nicht motorisierten und motorisierten Verkehrsteilnehmern durchgeführt. In der Zeit von März bis November führt die Polizei dabei zusätzliche Schwerpunkteinsätze mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei in den oben genannten Kommunen durch.

— Zielsetzung —

Eine hohe Kontrollintensität soll nachhaltig auf das Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden in den Aktionskommunen einwirken. Konsequentes Einschreiten bei Verkehrsverstößen führt zu regelgerechterem Verhalten. Fehlverhalten gegenüber den so genannten „schwachen Verkehrsteilnehmenden“ stehen im Fokus dieser Verkehrskontrollen, aber auch die selber besonders gefährdeten Personen bedürfen der besonderen Aufsicht und Überwachung, denn: „Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer besitzen keine Knautschzone!“ und gerade sie selber unterschätzen leider häufig die Gefahren im Straßenverkehr, welche immer wieder auch durch eigenes Fehlverhalten entstehen.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
– Polizeipressestelle –
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
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Quelle: ots