POL-ME: Polizei verhindert Telefonbetrug – Mettmann – 2402097

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Mettmann (ots) –

Einem glücklichen Umstand ist es zu verdanken, dass ein 82 und 84 Jahre altes Paar aus Mettmann nicht Opfer eines Telefonbetruges wurde. Die Polizei ermittelt und warnt eindringlich vor den unterschiedlichen Betrugsmaschen.

Das war geschehen:

Gegen 10 Uhr erhielt eine 82-jährige Mettmannerin einen Anruf eines Mannes, welcher sich als Polizist ausgab und mitteilte, dass es in der vergangenen Nacht zu einem Einbruchdiebstahl in der Nachbarschaft gekommen sei. Die Täter hätten zudem die Wertgegenstände aus dem Bankschließfach entwendet, so dass zu vermuten sei, dass auch die Spareinlagen der Mettmannerin nicht mehr „sicher“ seien.

Der Anrufer befragte die Mettmannerin nach vorhandenen Wertgegenständen und bot eine „amtliche Verwahrung“ an, welches die Seniorin dankend annahm. Gemeinsam mit ihrem 84-jährigen Ehemann begab sie sich zu ihrer Hausbank und holte ihre Spareinlagen aus dem Schließfach. Während des andauernden Telefonates mit dem vermeintlichen Polizisten kamen dem Ehepaar Zweifel an der Echtheit des Anrufs, woraufhin sie nach dem Bankbesuch persönlich die Polizeiwache Mettmann aufsuchten. Hier konnte der Betrugsversuch glücklicherweise sofort aufgedeckt werden.

Die Einsatzkräfte leiteten ein Ermittlungsverfahren ein und die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung. Die Spareinlagen konnten gesichert und an die Hausbank übergeben werden.

Die Polizei möchte den aktuellen Vorfall nutzen, um eindringlich vor den unterschiedlichen Maschen der zum Teil professionell agierenden Betrüger zu warnen.

Die Polizei stellt klar:

Die Polizei wird Sie niemals am Telefon über Ihre Vermögensverhältnisse ausfragen oder gar Bargeld oder sonstige Wertgegenstände in eine vermeintliche „amtliche Verwahrung“ nehmen. Auch werden keine sogenannten „Kautionszahlungen“ seitens der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gefordert oder angenommen, um Angehörige, die einen vermeintlich schweren Verkehrsunfall oder anderweitige schwere Delikte verursacht haben, vor einer sofortigen Inhaftierung zu bewahren. Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, legen Sie einfach auf! Rufen Sie in einem solchen Fall die echte Polizei in einem eigenständigen Telefonat von ihrem eigenen Haustelefon unter der 110 an!

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
– Polizeipressestelle –
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: [email protected]

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Quelle: ots