POL-SO: „ROADPOL“ – Aktionswoche

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Kreis Soest (ots) –

In der Woche vom 19. bis zum 25. Februar beteiligte sich der Verkehrsdienst der Polizei im Kreis Soest an der „ROADPOL“-Aktionswoche. ROADPOL steht für „European Roads Policing Network“. Es handelt sich hierbei um ein Verkehrspolizei-Netzwerk mit der Aufgabe, europaweite Aktionen zu koordinieren. Das Hauptziel ist die Reduzierung der Verkehrstoten – und opfern auf den europäischen Straßen.

Die Verkehrsdienstgruppe der Polizei Lippstadt kontrollierte eine Woche lang den gewerblichen Personen- und Güterverkehr.

Neben 112 Personen wurden 107 Fahrzeuge, insbesondere Lkw, kontrolliert. Es wurden mitunter gezielt die Lenk- und Ruhezeiten der Berufskraftfahrer u.a. durch das Auslesen der verbauten digitalen Kontrollgeräte mittels spezieller Software durchgeführt.

Dabei ergaben sich insgesamt 89 Verstöße, vor allem hinsichtlich des Fahrpersonalrechts, Ladungssicherung und Geschwindigkeit.

Es wurden Bußgelder in einer Höhe von 110.185,49EUR erhoben.

Als Besonderheiten wurde zum einen ein 28-jähriger Fahrer eines Pkw-Gespannes angetroffen. Er überführte gewerblich ein Vorzelt für einen Wohnwagen. Eine Überprüfung ergab eine Breite des aufgeladenen Vorzeltes von 3,52m. Damit war die Ladung fast einen Meter breiter als zulässig. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Das Zugfahrzeug war darüber hinaus technisch umgebaut (Frontschutzbügel, andere Rad-/Reifenkombination). Da er darüber hinaus keine Ersatzaufzeichnungen für seine fahrerische Tätigkeit nachweisen konnte, erwarten ihn und die Firma insgesamt vier Ordnungswidrigkeitenanzeigen mit einem zu erwartenden Bußgeld in Höhe von 12.923,00EUR

Weiterhin wurde ein 63-jähriger Lkw-Fahrer mit seinem 12t-Lkw angehalten. Im Rahmen der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Ladung (1130kg flüssiger Stickstoff in Flaschen) als Gefahrgut komplett lose auf der Ladefläche stand. Ein Ladungssicherung war nicht vorhanden. Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis die Ladung gesichert wurde. Auch hier waren weitere Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten vorhanden, sodass hier zwei Anzeigen wegen der Lenk- und Ruhezeiten und insgesamt fünf Anzeigen gegen alle Beteiligten aufgrund des GGVSE-Verstoßes vorgelegt werden (Absender, Verlader, Fahrer, Unternehmer und Empfänger). Insgesamt beläuft sich die Bußgeldhöhe auf 4095,00EUR.

Wieder einmal zeigt sich, dass derartige Kontrollen durchaus erschreckende Ergebnisse liefern. Daher wird die Polizei im Kreis Soest auch außerhalb der Aktionswoche weiterhin Kontrollen durchführen.

Hinweise für die Medienvertreter: Die angehängte Fotos dürfen für die Veröffentlichung im Rahmen dieser Pressemeldung genutzt werden.

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Kreispolizeibehörde Soest
Pressestelle Polizei Soest
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Quelle: ots