AfD-Bundesvorstand weist rechtswidrige Forderungen der Essener Grugahalle zurück – Parteitag wird stattfinden

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Berlin (ots) –

Mit Schreiben vom heutigen Tag hat der Bundesvorstand der AfD Forderungen der MESSE ESSEN GmbH nach einer Vertragsanpassung zurückgewiesen.

AfD und MESSE ESSEN GmbH hatten bereits im Januar 2023 einen Vertrag über die Nutzung der Halle für den kommenden Bundesparteitag Ende Juni 2024 abgeschlossen. Mit Schreiben vom 29. Mai 2024 forderte die MESSE ESSEN GmbH die AfD nun auf, eine neue Regelung zu akzeptieren, wonach sich die AfD verpflichten solle, „die Verwendung und Verbreitung von strafbaren Äußerungen wie der SA-Parole „Alles für Deutschland“ und andere strafbare Handlungen im Sinne der §§ 86 und 86a StGB durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Besucherinnen und Besucher des 15. Bundesparteitages der AfD“ zu verhindern „und Zuwiderhandlungen unverzüglich und wirksam unterbunden werden, mit der Maßgabe, dass für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Selbstverpflichtung durch die AfD eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500.000 EUR zu zahlen“ sei.

Für den Fall, dass diese Erklärung nicht bis spätestens zum 4. Juni 2024 abgegeben werde, drohte die MESSE ESSEN GmbH der AfD zudem an, dass der „Mietvertrag vom 20. Januar 2023 unverzüglich aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten und sicherzustellen“ sei, „dass eine Nutzung der Grugahalle für den 15. Bundesparteitag der AfD nicht stattfindet“.

Dem war eine entsprechende Weisung durch die Gesellschafter der MESSE ESSEN GmbH aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses vom 29. Mai 2024 vorausgegangen. Mehrheitsgesellschafterin der MESSE ESSEN GmbH ist die Stadt Essen. Deren Oberbürgermeister, Thomas Kufen (CDU), hatte erst am 28. Mai 2024 einen entsprechenden Antrag in den Rat der Stadt Essen eingebracht, dem der Rat in seiner Sitzung am 29. Mai 2024 mehrheitlich zugestimmt hatte – trotz eines vorsorglich übermittelten anwaltlichen Warnschreibens vom gleichen Tag. Der Bundesvorstand hatte diesen Beschluss unverzüglich beanstandet. Zwischenzeitlich hatte auch die Essener AfD-Ratsfraktion gegen den Ratsbeschluss rechtliche Schritte eingeleitet, da die vom Oberbürgermeister behauptete „Eile“ angesichts von entsprechenden Überlegungen in der Essener Stadtspitze und der GmbH seit mindestens Januar 2024 kaum begründbar ist. Zudem steht die Frage im Raum, ob Oberbürgermeister bzw. Rat haushaltsrechtliche Grundsätze hinreichend berücksichtigt haben.

Das Mitglied des AfD-Bundesvorstandes Roman Reusch sowie der stellvertretende AfD-Bundessprecher Peter Boehringer kommentieren den Sachstand wie folgt:

Roman Reusch: „Das Vorgehen der Stadt Essen ist offensichtlich ebenso rechtswidrig wie orchestriert. Ein rechtsgültiger Vertrag kann – zumindest in einem Rechtsstaat – nicht nachträglich einseitig modifiziert werden. Dass hier nun sogar explizit mit einer Kündigung gedroht wird, wenn wir uns diesem nötigenden Verhalten nicht beugen, haben wir daher bereits am vergangenen Freitag zum Anlass genommen, bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige u.a. gegen Oberbürgermeister Kufen und den Geschäftsführer der GmbH zu erstatten.“

Peter Boehringer: „Als Rechtsstaatspartei ist es selbstverständlich unser ureigenstes Interesse, dass niemand auf unseren Parteitagen Straftaten begeht – das gilt erst recht für rechtsextreme Parolen. Unsere Partei agiert hier nach Recht und Gesetz – und das Gesetz kennt für eine etwaige Strafverfolgung hierfür eigens zuständige Behörden, nämlich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Es bedarf also keiner vertraglichen Regelung mit der Stadt Essen. Sollten sich indes Stadt und Messe weiterhin nicht rechtskonform verhalten wollen, werden wiederum wir unverzüglich gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen.“

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Quelle: ots