Berlin / Brüssel (ots) –
Trotz eines rechtskräftigen Urteils des EU-Gerichts zur Rechtswidrigkeit der automatischen Glyphosat-Verlängerung bleibt die EU-Kommission bis heute untätig. Die Aurelia Stiftung hatte das Urteil erstritten und fordert nun die umgehende Neubewertung ein – andernfalls droht eine Untätigkeitsklage.
Heute hat die Aurelia Stiftung die Europäische Kommission formell aufgefordert, eine neue Entscheidung über die Verlängerung der Genehmigung des Pestizid-Wirkstoffs Glyphosat zu treffen. Anlass ist das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. November 2025 (Az. T-565/23), welches die bisherige Genehmigungspraxis der Kommission für rechtswidrig erklärt. Die EU-Kommission ist durch dieses Urteil verpflichtet, über die angefochtene Verlängerung der Genehmigung für Glyphosat neu zu entscheiden. Hierfür setzt die Aurelia Stiftung der Europäischen Kommission mit einem Mahnschreiben eine Frist von zwei Monaten. Sollte bis dahin keine rechtmäßige Entscheidung erfolgen, wird die Stiftung Untätigkeitsklage erheben, um eine rechtmäßige Entscheidung der Kommission durchzusetzen.
Rechtswidrige Genehmigungspraxis
Das Gericht stellte klar: Die derzeitige Praxis der routinemäßigen, „automatischen und systematischen“ Verlängerung von Pestizidgenehmigungen bei verzögerten Bewertungsverfahren verstößt gegen EU-Recht. Solche Verlängerungen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Insbesondere ist zu prüfen, ob Hersteller – in diesem Fall Bayer-Monsanto – durch unzureichende oder verspätete Datenlieferungen selbst zur Verzögerung beigetragen haben. In solchen Fällen ist die Genehmigung auszusetzen. Trotz des eindeutigen Urteils hat die EU-Kommission bis heute keine neue Entscheidung zur Glyphosat-Genehmigung getroffen. Die quasi-automatische Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung ist ein Präzedenzfall – sie steht für hunderte weitere Pestizide, die auf dem Markt und den Feldern sind, obwohl ihre vorgeschriebene Risikoprüfung nicht abgeschlossen ist.
„Das Gericht der Europäischen Union hat die Praxis der quasi-automatischen Verlängerung von Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe eindeutig für rechtswidrig erklärt. Diese Urteile sind rechtskräftig. Trotzdem hat die Kommission ihre Entscheidung über die Genehmigung für das Pestizid Glyphosat nicht korrigiert. Die Aurelia Stiftung verlangt jetzt von der EU-Kommission, die vom Gericht geforderte Kurskorrektur in der Genehmigungspraxis der EU-Kommission durchzusetzen. Nur so kann das gesetzlich vorgeschriebene hohe Schutzniveau für die Umwelt und zum Erhalt der Biodiversität eingehalten werden“, so Thomas Radetzki (Vorstand der Aurelia Stiftung).
Rechtsanwalt Dr. Achim Willand, Kanzlei [GGSC]: „Die Kommission und Pestizidhersteller haben eine Ausnahmeregelung zur Regel gemacht, um Pestizide im Verkehr zu halten, auch wenn die letzte vollständige Risikoprüfung viele Jahre alt ist. Allein im Jahr 2023 hat die Kommission so routinemäßig mehr als 100 Pestizid-Genehmigungen verlängert. Erschreckend ist, dass diese systematisch rechtswidrige Praxis so lange fortgeführt wurde, selbst nach unserer ersten Klage in Sachen Glyphosat im Jahre 2016. Gut ist, dass die Kommission das aktuelle Urteil des EU-Gerichts akzeptiert. Nun muss sie strenge Einzelfallprüfungen vieler Pestizid-Genehmigungen nachholen.“
Weitere Informationen
Mehr Hintergrundinformationen zum Präzedenzfall, zur Fristsetzung und zu den Folgen finden Sie hier: https://ots.de/l7eNfi
Pressekontakt:
Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung
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(+49) 171 33 66 569
www.aurelia-stiftung.deDr. Achim Willand, Anwaltskanzlei [GGSC-Berlin]
[email protected]
(+49) 30 72610260
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Quelle: ots
