HZA-AC: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit Hauptzollamt Aachen prüft Gastro- und Hotelbranche

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Aachen (ots) –

Am vergangenen Wochenende hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannter Leistungsbetrug.

24 Zöllner*innen des Hauptzollamts Aachen prüften Gastrobetriebe und Hotellerie in der Städteregion Aachen sowie in den Kreisen Heinsberg und Düren. Sie befragten 44 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten in 9 Betrieben Geschäftsunterlagenprüfungen durch, bei denen im Nachgang weitere Unterlagen angefordert wurden.

Im Rahmen der Prüfungen ergaben sich Anhaltspunkte für folgende Verstöße:
– Sozialversicherungsbetrug
– illegaler Aufenthalt
– Beihilfe zum illegalen Aufenthalt – Ausländerbeschäftigung ohne Arbeitserlaubnis
– Urkundenfälschung

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit leiteten insgesamt 6 Strafverfahren, u.a. wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt und illegalen Aufenthalts ein. Bei einer Prüfung versuchte sich eine Arbeitnehmerin der Kontrolle zu entziehen. Wie sich später herausstellte, hielt sie sich illegal in Deutschland auf. Gegen ihre Arbeitgeberin wurde ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet.
Weiterhin wurden in mehreren Fällen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohnge-setzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde. Zudem führten einige Arbeitgeber*innen keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden ihrer Arbeitnehmer*innen. Hier leiteten die Beschäftigten des Hauptzollamts Aachen mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Da nicht alle Sachverhalte vor Ort geklärt werden konnten, schließen sich im Nachgang weitere Prüfungen und Ermittlungen an. Dazu gleichen die Beschäftigten die in den Betrieben erhobenen Daten mit den Lohn- und Finanzbuchhaltungen der geprüften Unternehmen ab und prüfen weitere Geschäftsunterlagen.
„Ziel der bundesweiten Aktionstage des Zolls ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung in personalintensiven Branchen, bei denen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ohne eine fundierte Ausbildung eingesetzt werden können“, so Elke Willsch, Pressesprecherin Hauptzollamt Aachen. „Schwarzarbeit schädigt nicht nur den Staat, sondern auch legal arbeitende Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Durch seinen Einsatz trägt der Zoll zur gerechten und korrekten Abführung der Abgaben bei und schützt die heimische Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen.“

Zusatzinfo:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten einer Arbeitgeberin/eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Bran-chen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Aachen
Pressesprecherin
Elke Willsch
Telefon: 0241/9091-4770
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Aachen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots