POL-MG: Gemeinsame Presseerklärung zur Rheydter Frühkirmes: Polizei und Ordnungsamt im Einsatz für die Sicherheit der Gäste

0
91

Mönchengladbach (ots) –

Um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher der Rheydter Frühkirmes vom 10. bis 13. Mai 2024 zu gewährleisten, werden Polizei und Ordnungsamt an den Kirmestagen die Präsenz in der Rheydter Innenstadt und auf dem Kirmesgelände verstärken. Ein privater Sicherheitsdienst wird das Gelände nachts bewachen und auch zu den Öffnungszeiten vor Ort sein.

Außerdem ist an der Kreuzung Gracht/Limitenstraße eine mobile Wache eingerichtet. Sie ist Anlaufstelle für Kirmesgäste, die zum Beispiel eine Anzeige erstatten möchten oder die Hilfe der Polizei benötigen, weil sie etwa einen Angehörigen auf dem Kirmesgelände aus den Augen verloren haben.

Um das Sicherheitsgefühl der Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher zu stärken, setzt die Polizei zwei mobile Videobeobachtungsanlagen ein. Standorte der zwei Kamerasysteme werden an der Straße Gracht sowie an der Limitenstraße sein.

„Mithilfe der Videobeobachtung wollen wir Straftaten auf der Rheydter Kirmes verhindern und aufklären“, sagt Leitender Polizeidirektor Jörg Schalk.

Über Kameras, die sich auf einem Anhänger in sechs Meter Höhe befinden, werden die Videobilder in die Einsatzleitstelle der Mönchengladbacher Polizei übertragen und durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Mönchengladbach live beobachtet und bewertet. Ziel ist es, bevorstehende Straftaten frühzeitig zu erkennen und diese zu verhindern, indem unverzügliche Einsatzkräfte entsendet werden.

Die Videobeobachtung erfolgt nicht durchgängig, sondern ausschließlich zu den Öffnungszeiten der Kirmes.

Die Aufnahmen werden nach einer Frist von 14 Tagen automatisch gelöscht. Zum Zwecke der Strafverfolgung dürfen die Videoaufnahmen länger gespeichert werden. Bestimmte Bereiche – wie zum Beispiel Wohnungen oder Arztpraxen – werden im Vorfeld geschwärzt bzw. verpixelt.

Die Rechtsgrundlage für die mobile Videobeobachtung ergibt sich aus §15a PolG NRW. Spezielle Hinweisschilder informieren die Bürgerinnen und Bürger über den Beginn der Video-Zonen.

Die Rheydter Frühjahrskirmes 2024 ist die erste große Veranstaltung in Mönchengladbach seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Wie jedes Jahr ist die Kirmes besonders ein Fest für die Familie, für Kinder und Jugendliche. Die Stadt Mönchengladbach weist noch einmal darauf hin, dass gemäß des Gesetzes der Cannabiskonsum in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen auf der gesamten Kirmes verboten ist. Ordnungsamt und Polizei werden im Rahmen ihrer regulären Streifengänge auf die Einhaltung dieses Verbotes achten. (km)

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Mönchengladbach
Pressestelle

Telefon: 02161-2910222
E-Mail: [email protected]
https://moenchengladbach.polizei.nrw

Original-Content von: Polizei Mönchengladbach, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots