Der Traum nach einer eigenen Immobilie erfüllt bei vielen Menschen nicht nur den Zweck einer Bleibe, sondern dient häufig auch als langfristige Geldanlage und Altersvorsorge für die Zukunft. Ob Haus, ob Wohnung oder andere Immobilie – wer vermieten möchte, muss sich früher oder später die Frage nach dem richtigen Mietpreis stellen. Die Antwort hierauf ist einerseits von einer Reihe an rechtlichen Vorgaben bestimmt, andererseits auch von vielfältigen und individuellen Faktoren abhängig. Wie der richtige Mietpreis gefunden wird, erklärt dieser Artikel.  Über die Relevanz des richtigen Mietpreises Als Vermieter ist die Festlegung des Mietpreises in der Regel keine triviale Angelegenheit. Wird nicht gerade an Angehörige vermietet, sondern an fremde Personen, so soll die Miete einen gewissen wirtschaftlichen Profit einbringen. Ob es nun darum geht, die Immobilie abzubezahlen oder die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken, Geld anzusparen oder dies weiterführend zu investieren – der Mietpreis ist als Einkunft entscheidend. Doch gerade wegen seiner Notwendigkeit in der eigenen finanziellen Planung ist der Leerstand der Immobilie keineswegs erstrebenswert, denn so bleiben Einkünfte gänzlich aus. Zu hohe Mieten können dazu führen, dass entweder keine Mieter oder nur kurzfristig Mieter gefunden werden, die rasch in eine günstigere Immobilie weiterziehen. Zu geringe Mieten verschwenden finanzielles Potenzial oder führen gar zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf Seiten des Vermieters. Die Balance ist folglich entscheidend. Rechtliche Rahmenbedingungen Auf Seiten der Judikative gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen zur Festlegungen von Mietpreisen. Besonders bekannt ist eine hiervon unter dem Namen der Mietpreisbremse. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind entsprechend als leitendes Kriterium auf der Suche nach dem Mietpreis zu berücksichtigen. Die Mietpreisbremse wurde 2015 für Städte und Gemeinden mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt eingeführt, gilt aber nicht überall in Deutschland. Ob eine bestimmte Region betroffen ist, kann im Regelfall der Website der jeweiligen Landesregierung entnommen werden. Des Weiteren sind Neubauten und von Grund auf neu sanierte Immobilien von der Mietpreisbremse ausgenommen. Greift die Mietpreisbremse, so darf der Mietpreis maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese ist definiert durch die durchschnittliche Miete in der Gemeinde für eine Immobilie mit vergleichbaren Eigenschaften. Oftmals verfügen Städte über einen offiziellen Mietspiegel, der alle zwei Jahre aktualisiert wird und die notwendigen Informationen zur Verfügung stellt. Neben der Mietpreisbremse gelten noch weitere gesetzliche Obergrenzen, die auch in Regionen greifen, die von dieser Maßnahme nicht betroffen sind. Dazu zählen, dass die Miete maximal 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf und dass eine Kaltmiete, die mindestens 50 % oberhalb dieser Vergleichsmiete beziffert ist, vom Gesetzgeber als strafbarer Mietwucher gewertet wird. Auch müssen Vermieter die Kappungsgrenze einhalten. Hierbei geht es darum, dass der Mietpreis innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 % ansteigen darf, wobei in einigen Regionen sogar eine Obergrenze von 15 % festgelegt wurde. Komplexe Berechnung und viele Faktoren Bei der oben genannten Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete handelt es sich um eine Vorgehensweise, die Immobilien mit ähnlichen Eigenschaften ins Verhältnis setzt. Diese Eigenschaften können durch eine ganze Vielzahl an Faktoren gekennzeichnet sein und für eine hohe Komplexität bei der Festlegung des Mietpreises sorgen. Pauschale Angaben sind daher so gut wie gar nicht zu tätigen. Zu...

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HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld prüft Gastronomie- und Hotelbetriebe in Brüggen

Krefeld/Brüggen (ots) - Gemeinsame Kontrolle von Zoll, Ordnungsamt und Polizei Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Krefelder Zolls hat in den Abendstunden des 14.03.2024 verdachtsunabhängige Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gastronomie- und Hotelbranche auf dem Gebiet der Gemeinde Brüggen durchgeführt. Die Prüfungen erfolgten in einer gemeinsamen Aktion mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Brüggen und der Kreispolizeibehörde Viersen. Seitens des Zolls wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen, die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft. Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch durch Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung). Dabei wurde ein Arbeitnehmer mit indischer Staatsangehörigkeit angetroffen, der lediglich ein abgelaufenes Touristenvisum aus Italien vorzeigen konnte und somit scheinbar illegal aufhältig war. Gegen den Arbeitnehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ein weiterer drittländischer Arbeitnehmer wurde mit einer eingeschränkten Arbeitserlaubnis festgestellt, die Ihm die vor Ort ausgeübte Tätigkeit nicht gestattete. Daher wurden gegen den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Weitere Hinweise ergaben sich auf Verstöße gegen den Mindestlohn sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Dazu werden nun seitens des Hauptzollamtes Krefeld weitere Ermittlungen aufgenommen. Das Ordnungsamt der Burggemeinde Brüggen schloss aufgrund fehlender Schankerlaubnis zwei gastronomische Betriebe. Bei der Kontrolle wurden weitere Sachverhalte festgestellt, die Anlass zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gaben. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Krefeld Stefan Frisch Pressesprecher Telefon: 02151 - 850 10600 E-Mail: [email protected] www.zoll.de Original-Content von: Hauptzollamt Krefeld, übermittelt durch news aktuellQuelle: ots

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Materialrevolution in der Agri-PV Branche

Berlin (ots) - AgroSolar Europe wird den Stahl in Agri-PV-Anlagen durch Materialien aus nachwachsendem Rohstoff ersetzen und diese in Kooperation mit FibR ab 2026 in Serie bauen. Die AgroSolar Europe GmbH wird die tragenden Bauteile in ihren Agri-Photovoltaik-Anlagen durch nachwachsende Rohstoffe ersetzen und somit organische Strukturen anstatt Stahl beim Bau einsetzen. Im Entwicklungsjahr 2023 hat sie zusammen mit ihrem...

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