HZA-MS: Versteck- und Fluchtversuche von illegal Beschäftigten erfolglos/Zoll Münster kontrolliert Restaurants und Massagestudios

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Münster (ots) –

Insgesamt sechs illegal beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat der Zoll Münster in Restaurants und Massagesalons angetroffen. Zwei Personen übergab der Zoll in Polizeigewahrsam und leitete gegen alle sechs Beschäftigten sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Strafverfahren ein.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster hatte in der vergangenen Woche Restaurants im Kreis Borken kontrolliert. Beim Betreten des ersten Betriebs fielen den Zöllnerinnen und Zöllnern direkt zwei Männer auf, die in der Küche durch ein Fenster sowie durch ein Treppenhaus zu fliehen versuchten. Der Zoll konnte jedoch beide stellen. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass sich die beiden Vietnamesen illegal in Deutschland aufhielten. Da einer von beiden keine Ausweispapiere mit sich trug, wurde er über Nacht in Polizeigewahrsam genommen.

Ebenfalls die Nacht über in Polizeigewahrsam verbringen musste ein weiterer Arbeitnehmer aus Vietnam, den der Zoll in einem anderen gastronomischen Betrieb angetroffen hatte. Auch er hatte keine Aufenthaltserlaubnis und erfolglos versucht, vor den Zöllnerinnen und Zöllnern durch ein Fenster zu fliehen.

In vier Massagestudios in Münster sowie im Kreis Steinfurt traf der Zoll in der vergangenen Woche ebenfalls mehrere illegal Beschäftigte, hier aber aus China, an. In einem Massagestudio in Münster waren zwei Arbeitnehmerinnen beschäftigt, von denen sich eine im laufenden Asylverfahren befand und deshalb nicht arbeiten durfte, und die andere nur über einen tschechischen Aufenthaltstitel verfügte. Eine Erwerbstätigkeit war der Frau damit in Deutschland nicht gestattet. Da mit Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ihre Aufenthaltserlaubnis automatisch erlosch, hielt auch sie sich illegal in Deutschland auf.

In einem Massagestudio im Kreis Steinfurt hatte eine Arbeitnehmerin versucht, sich vor dem Zoll unter der Massageliege zu verstecken. Entdeckt wurde sie genauso wie die Tatsache, dass sie ebenfalls aufgrund eines laufenden Asylverfahrens nicht hätte arbeiten dürfen.

Der Zoll untersagte allen illegal Beschäftigten die Arbeit und leitete Strafverfahren gegen sie sowie ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein. Die weitere Bearbeitung haben die zuständigen Ausländerämter übernommen.

„Illegal Beschäftigte sind so gut wie nie zur Sozialversicherung angemeldet und erhalten selten den Mindestlohn“, sagt Goswin Brehe, kommissarischer Leiter der FKS Münster. „Durch unsere Kontrollen schützen wir deshalb ehrlich arbeitende Betriebe vor Wettbewerbsverzerrungen.“

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Münster
Verena John
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots