Die Leasingfrage – lohnt es sich?

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Leasing kann sich im Allgemeinen sehr oft lohnen. Immerhin erhält man einen Neuwagen, der entsprechend auf der Höhe der Technik ist und bezahlt dafür nicht die marktüblichen Preise, sondern nur einen Bruchteil. Dabei muss man allerdings festhalten, dass die Leasingoption Vor- wie auch Nachteile bietet.

Was spricht für Leasing?

Natürlich ist es schon cool, einen neuen Wagen fahren zu dürfen, eventuell ein E-Auto. Allein der Fakt, dass es Menschen gibt, die das neueste Auto eines beliebigen Herstellers fahren wollen und nicht abwarten können, bis das Gefährt deutlich günstiger in der Anschaffung ist, sollte hierfür mal ein Beweis sein.

Und wenn man sich das Programm „Grün vor Neid“ des Kabarettisten Horst Schroth weiß man auch genau warum. Es ist eben jener Wunsch, dass andere einen beneiden, weil man die neueste Uhr, den neuesten Laptop oder – wie in unserem Fall – den neuesten Wagen hat. Allerdings gibt es auch Personen, die überhaupt nicht vorhaben, Neid hervorzurufen. Diese Leute wollen einfach nur den neuesten Wagen haben, weil es Spaß macht, diesen zu besitzen. Und da sind wir schon ins Thema „Leasing“ eingestiegen. Als sogenannter „Leasingnehmer“ besitzt man den Wagen zwar – im Sinne von: Man fährt ihn und sorgt dafür, dass er in gutem Zustand ist – ist aber nicht der Eigentümer. Diese Rolle erfüllt der Leasinggeber. Jener hat den Wagen gekauft und ihn dem Nehmer für einen gewissen Zeitraum und zu einer entsprechenden Summe zur Verfügung gestellt.

Aber wie läuft dies ab? Man interessiert sich für ein Privatleasing auf leasingdeal.de, ruft die Website auf und klickt das Modell an, was man fahren möchte. Hernach stellen Sie eine Leasinganfrage.

Welche Arten des Leasings gibt es?

Im Rahmen des Leasingvertrages ist es grundsätzlich möglich, eine von zwei Arten des Leasings in Anspruch zu nehmen. Da wäre einmal das Kilometerleasing und das sogenannte „Restwertleasing“. Widmen wir uns beiden Optionen und diskutieren die Vor- und Nachteile selbiger.

Das Kilometerleasing

Der Interessent gibt an, wie viele Kilometer er mit dem Wagen unter die Räder zu nehmen gedenkt. Aus dieser Entfernung errechnet sich die Monatsrate. Darüber hinaus stellt dies die Bemessungsmarke dar, wenn der Wagen nach Ende der Laufzeit an den Eigentümer – also den Leasinggeber – zurückgegeben werden muss.

Hier gibt es nun zwei Möglichkeiten.

Zum einen kann man mehr Kilometer gefahren sein, als man im Vertrag vereinbart hatte. Dann muss ein Mehrkilometerzuschlag entrichtet werden. Es ist aber auch möglich, dass man den Wagen weniger bewegt hat, als man eigentlich angegeben hat. Sollte man eine Minderkilometererstattung vertraglich vereinbart haben, wird diese gezahlt. Der große Vorteil dieser Art und Weise des Leasens ist es, dass die Monatsraten deutlich umrissen und entsprechend planbar sind. Der Nachteil ist der Fakt, dass die Widerrufsoption lediglich eine solche darstellt, aber kein Recht ist. Zwar ist es Usus, dass auch beim Kilometerleasing der Händler den Wagen innert 14 Tagen zurücknimmt, aber er ist nicht daran gebunden. Sollte einem dies wichtig sein, geht die Empfehlung deutlich zum nächsten Punkt.

Das Restwertleasing

Hier gibt es keine Option auf einen Widerruf, sondern das sogenannte Widerrufsrecht. Wenn man den Wagen dann doch innerhalb von zwei Wochen zurückgeben möchte, muss der Leasinggeber ihn zurücknehmen. Dafür ist hier die Monatsrate nicht so deutlich umrissen, wie beim Kilometerleasing.

Hier geht es um den sogenannten „Restwert“, also den Werteverfall am Auto, der ganz unweigerlich im Laufe der Leasingzeit eintritt. Betriebswirtschaftler kennen dies auch in Betrieben – da heißt der Fachterminus „Abschreibung“.

Beim Auto wird der Wagen zu Beginn des Vertrages von einem Gutachter geschätzt und der Wert ermittelt. Dann wird kalkuliert, welche Wertminderung realistisch wäre und dies als Ziel im Vertrag fixiert. Nach Ablauf der Zeit, wenn der Wagen wieder zum Geber gebracht wird, schätzt der Gutachter erneut.

Und auch hier gibt es zwei Varianten, wie die Situation enden kann. Der Zustand des Autos ist schlechter: Dann muss der Nehmer die Differenz zahlen. Sollte der Zustand des Wagens allerdings besser sein, erhält man eine Beteiligung am Mehrerlös in der Höhe von 75 Prozent.

Fazit

Am Ende der Leasingzeit gibt man den Wagen einfach beim Leasinggeber ab. Das hat den großen Vorteil, dass man sich nicht um den Verkauf des Autos kümmern muss.

Quellen:

https://muenster-journal.de/mangelware-gebrauchtwagen-ist-jetzt-ein-guter-zeitpunkt-fuer-den-autoverkauf/

https://www.zeit.de/mobilitaet/2022-06/e-fuels-treibstoff-elektroauto-klima

https://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Schroth