Ein Auto leasen: Was muss man beachten?

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Wer ein Auto kaufen möchte, muss heutzutage viel Geld in der Tasche haben – oder einen Kredit bei einer Bank aufnehmen. Eine Alternative ist Leasing: Das Auto wird sozusagen gemietet. Für eine festgesetzte monatliche Gebühr darf das Fahrzeug für eine bestimmte Zeit genutzt werden. 

Das kann finanziell durchaus attraktiv sein. Doch was muss man beim Thema Leasing eigentlich beachten? Wir klären in diesem Artikel, in welchen Situationen Leasing interessant sein kann, welche unterschiedlichen Leasing-Verträge es gibt und was man grundsätzlich beim Leasing beachten sollte.

In welchen Situationen kann Leasing interessant sein?

Ein Auto zu leasen ist immer dann interessant, wenn es dem Kunden wichtig ist, ein neues Modell zu fahren, er aber keine große Summe auf einmal hinblättern möchte. Bei Leasingunternehmen wie beispielsweise Leasinguniverse.de/ stehen dem Autofreund die neuesten Modellen verschiedenster Hersteller zur Auswahl.

Auch für Firmen können Leasingverträge attraktiv sein: Selbstständige profitieren nämlich beim Leasing von steuerlichen Vorteilen. Während beim Neukauf eines Fahrzeugs nur ein Sechstel des Kaufpreises pro Jahr steuerlich absetzbar sind, können Firmen die Monatsrate beim Leasing voll steuerlich geltend machen.

Wie funktioniert Auto-Leasing?

Wie gesagt, ist Leasing eine Art Miete: Der Leasing-Nehmer darf das Fahrzeug für eine bestimmte Zeit nutzen und zahlt dafür eine Gebühr. Wie hoch diese ist, richtet sich nach dem Wertverlust des Autos während der Dauer des Leasingvertrags. 

Meistens sind das zwischen 24 und 48 Monate. Üblich ist außerdem, dass eine Anzahlung von bis zu zehn Prozent des Kaufpreises für das Auto geleistet werden muss. Die Höhe der monatlichen Rate fällt meist niedriger aus, wenn die Anzahlung höher ist. Mittlerweile gibt es aber auch Angebote, bei denen man ohne Anzahlung ein Auto leasen kann.

Das Auto bleibt im Besitz der Leasing-Bank

Wichtig ist, zu verstehen, dass der Leasing-Nehmer im Rahmen des Leasing-Vertrags nicht der Eigentümer des Autos ist. Der Eigentümer des Autos ist vielmehr die Leasing-Bank. Sie vereinbart mit dem Kunden ein Nutzungsrecht auf Zeit. 

Das ist der große Unterschied zur Finanzierung eines Autos über einen normalen Bankkredit: Hier ist der Kreditnehmer von Anfang an auch Eigentümer des Fahrzeugs. Wenn der Kredit abbezahlt ist, darf das Auto dementsprechend auch behalten werden. Nach Ablauf eines Leasing-Vertrags ist der Kunde verpflichtet, das Auto zurückzugeben.

Welche Leasing-Verträge gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Leasingverträgen: Dem Restwert-Leasing und dem Kilometer-Leasing. Im Folgenden stellen wir die beiden Varianten vor.

 Restwert-Leasing: Beim Abschließen des Leasing-Vertrages wird bei diesem Modell der Wert des Autos prognostiziert, das nach den vereinbarten 2 oder 4 Jahren noch haben wird. Der Vorteil des Restwert-Leasings ist, dass es kein Kilometer-Limit gibt. Am Ende der Laufzeit des Vertrags muss der Leasing-Nehmer die Differenz zwischen dem Schätzwert und dem tatsächlichen Marktpreis zahlen. 

Der Nachteil des Restwert-Leasings ist, dass Wertverluste von Fahrzeugen manchmal  nicht vorherzusehen sind – Beispiel Diesel-Skandal. Der Kunde trägt in so einem Fall das volle Risiko.

  Kilometer-Leasing: Bei diesem Modell spielen die gefahrenen Kilometer eine Rolle. Zu Beginn des Vertrags wird eine Kilometerleistung pro Jahr festgelegt. Beim Kilometer-Leasing sollte man als Leasing-Nehmer deshalb seine Fahrleistung gut kennen. Falls der Leasing-Nehmer nämlich doch mehr Kilometer mit dem Auto fährt, muss er einen sogenannten Malus-Betrag bezahlen. 

Ein Bonus-Betrag kann aber ebenfalls greifen, wenn weniger Kilometer gefahren wurden. In manchen Situationen kann dieses Leasing-Modell schwierig sein, weil man das Leben nicht immer planen kann und sich bei einem Jobwechsel oder in einer neuen Lebenssituationen die reale Kilometerleistung schnell ändern kann.

Was muss man beim Auto-Leasing noch beachten?

Weil das Auto dem Nutzer beim Leasing nicht gehört, ist er verpflichtet, das Fahrzeug gut zu pflegen und zu erhalten. Der Kunde trägt also die volle Verantwortung für den Wagen- auf eigene Kosten. 

Passiert ein Unfall, sinkt der Restwert dementsprechend, weil das Auto dann als Unfallwagen gilt. Trotzdem müssen die Raten auch in solch einem Fall weiter bezahlt werden. Um sich gegen solche Fälle abzusichern, gibt es aber die Möglichkeit sogenannte GAP-Versicherungen abzuschließen.