Geld zurück vom Anbieter: Langsames Internet zahlt sich jetzt aus

Es ist ein Ärgernis, was viele Menschen trifft. Das Internet im gebuchten Tarif ist einfach zu langsam. Ob beim Spielen, beim Online-Shopping oder beim Streamen von Filmen und Serien – ständig ruckelt es, nie wird die Leistung geboten, für die bezahlt wird. Ein bisschen wäre es so als wenn Sie 100 Gramm Käse kaufen, bekommen aber nur 50. Doch jetzt stehen gute Nachrichten ins Haus, denn es kann Geld zurückgeben, wenn der Internetanschluss nicht die Leistung bietet, die versprochen wurden! 

Verbraucher werden besser geschützt

Bislang hat die Politik Verbraucher wenig unterstützt, wenn es um ihr Recht bezüglich des Internetanschlusses ging. Das soll sich aber nun ab dem 1. Dezember 2021 ändern. Seitens der Bundesnetzagentur wurde jetzt die Möglichkeit geschaffen, eine Messung der Internetgeschwindigkeit durchzuführen, die auch tatsächlich relevante Werte übermitteln. Ein großes Problem ist, dass Provider keine Geschwindigkeitsgarantie geben, sondern ihre Angebote mit dem kleinen Zusatz „bis zu“ übermitteln.

So werden Geschwindigkeiten „bis zu“ 50 Mbit/s versprochen, die aber tatsächlich von einem großen Teil der Verbraucher niemals erreicht werden. Die Werbung suggeriert Highspeed-Internet, die Wahrheit sieht jedoch anders aus. Es gibt Regionen, in denen die versprochene Geschwindigkeit nicht erreicht werden kann und genau hier wollen Verbraucherschützer die Konsumenten schützen! Der Netzausbau selbst ist nicht schuld der Internet Provider, hierfür ist die Infrastruktur des Bundes verantwortlich. Doch Versprechungen, die nicht gehalten werden, liegen in der Verantwortung der Provider und deswegen gibt es jetzt Geld zurück! 

Mögliche Fehlerquellen für langsames Internet

Fairerweise muss gesagt werden, dass die mangelnde Geschwindigkeit nicht immer vom Provider verursacht wird. Auch potenzielle Fehlerquellen können dafür sorgen, dass das Internet nicht optimal funktioniert. Sind die Treiber der genutzten Netzwerkkarte veraltet, ist der WLAN-Empfang aufgrund von Wänden oder Türen schlecht oder wurde der Router falsch programmiert, kann das die Geschwindigkeit hemmen, ohne dass der Internetanbieter einen Einfluss darauf hat. 

Auch die Verwendung falscher Anschlüsse oder die Nutzung von verlangsamenden Programmen und Security-Software können dazu führen, dass die empfangene und nutzbare Geschwindigkeit verringert ist. Solche Fehlerquellen müssen zunächst ausgeschlossen werden, bevor der Betreiber selbst in die Verantwortung genommen werden kann.

Korrekte Messung entscheidend 

Es gibt zahlreiche Tools, die die Geschwindigkeit des eigenen Internetanschlusses messen können, doch für einen seriösen Nachweis braucht es ein Tool, was fehlerfrei funktioniert. Die Bundesnetzagentur bietet hierfür die Möglichkeit der Breitbandmessung in Form von Einzelmessungen, aber auch in Form eines geeigneten Nachweisverfahrens für Verbraucher an. Mit der Einzelmessung können Down- und Uploadgeschwindigkeit einmalig ermittelt werden. Zuvor muss angegeben werden, welcher Provider genutzt wird und welches Vertragsmodell zur Verfügung steht. Außerdem ist die Angabe der Postleitzahl erforderlich, diese muss aber nicht zwangsläufig geteilt werden. 

Die Einzelmessung gibt einen kurzfristigen Eindruck auf die Geschwindigkeit der Netzverbindung und kann somit einen ersten Überblick verschaffen. Sie ist auch gut geeignet, um die Auswirkung von Sicherheitssoftware oder anderen Programmen auf die Geschwindigkeit zu ermitteln. Das Nachweisverfahren wiederum dient dazu, eine beeinträchtigende Minderleistung durch den Internetanbieter nachzuweisen. Hierfür wird an drei Tagen mindestens 10 x in verschiedenen Zeitabständen ermittelt, welche Internetleistung erzielt wird. 

Auch VPN-Klienten verlangsamen die Geschwindigkeit, was dann nicht nur im Geschwindigkeitstest auffällt, sondern auch beim Spielen in VPN Casinos, weshalb immer ein schneller VPN-Anbieter genutzt werden sollte. Der VPN-Klient kann aber auch ausgeschaltet werden, wenn ein Test durchgeführt wird. 

So funktioniert das offizielle Nachweisverfahren für den Internetanschluss 

Mit diesem Nachweisverfahren wird es Verbrauchern möglich gemacht, eine dauerhaft beeinträchtigende Minderleistung des Internetproviders festzustellen. Voraussetzung für den anerkannten Nachweis ist, dass über drei Tage hinweg mindestens 10 x täglich gemessen wurde. Zuvor ist es wichtig, dass die Benutzereingaben sorgfältig hinterlegt werden. Die korrekte Auswahl des Providers ist ebenso entscheidend, wie die Wahl des richtigen Tarifmodells. Bei Unsicherheiten sollten Sie in Ihren Vertragsunterlagen nachschauen, welches Modell Sie gewählt haben. 

Messung zuvor sorgfältig vorbereiten

Für die Messungen ist es wichtig, dass das WLAN deaktiviert wurde. Häufig bringt WLAN Verbindungsschwierigkeiten mit sich, die aufgrund von Frequenzbehinderungen oder einem zu geringen Signal entstehen. Das Endgerät sollte direkt mittels LAN-Kabel am Router angeschlossen werden. Es ist zu beachten, dass überdurchschnittlich lange Kabel ebenfalls einen Einfluss auf die erzielte Geschwindigkeit haben können. Bei Verwendung eines Notebooks sollte darauf geachtet werden, dass die Energiegewinnung direkt über den Stromanschluss erfolgt. Beim laufenden Akkubetrieb könnte der Energiesparmodus die Messergebnisse beeinflussen.

Auch sogenannte Bremsen im Netzwerk müssen ausgeschaltet oder behoben werden, bevor die Messungen gestartet werden. Ein häufiger Urheber für zu langsames Internet ist die Netzwerkkarte, die nicht die maximal vom Provider übermittelte Geschwindigkeit übertragen kann. In diesem Fall kommt genug Speed am Router an, ist aber nicht auf das Endgerät übertragbar. Durch den Austausch der Netzwerkkarte lässt sich das Problem beheben. 

Die Router-Einstellungen sollten gecheckt werden, bevor es an den Test geht. Wurden bereits alle Updates durchgeführt und hat der Router die optimalen Einstellungen für Endgeräte und Verbindung? Nur dann ist eine zuverlässige Internetgeschwindigkeit zu ermitteln. Bevor die Messung startet, sollten alle anderen Geräte vom Router getrennt und das WLAN beendet werden. Auch VPN-Netzwerke müssen deaktiviert werden, wenn sie direkt über den Router installiert wurden.

Messungen an drei Tagen zwingend erforderlich 

30 Messungen müssen es sein, verteilt auf drei Tage. Die einzelne Messung selbst dauert weniger als eine Minute und ist damit schnell erledigt. Dennoch gibt es ein paar Besonderheiten, die zu beachten sind. So müssen zwischen zwei Messungen mindestens fünf Minuten Zeit verstreichen und jeder Messprozess muss manuell gestartet werden. Jeder vorher angegebene Punkt (Deaktivierung des WLANS etc.) muss vor jeder Messung erneut bestätigt werden.

Zwischen jeder fünften und sechsten Messeinheit müssen Sie mindestens eine dreistündige Pause einhalten und überdies muss jeweils ein ganzer Pausentag nach einem durchgeführten Messtag eingehalten werden. Es ist ratsam, sich die Messzeiten zu notieren oder sogar einen Timer zu stellen, denn auswendig lernt diese Vorgaben wohl niemand so schnell. 

Nachdem 30 Messungen an drei Tagen entsprechend den Vorgaben durchgeführt wurden, wird ein PDF-Dokument erstellt, welches mit einer digitalen Signatur versehen ist. Auf Basis dieses Dokuments haben Sie nun die Möglichkeit, bei Ihrem Internetprovider auf Ihr Minderungsrecht zu bestehen. Sie sind berechtigt, Ihre Zahlungen, um den Prozentsatz zu kürzen, die Ihnen beim Erreichen der Maximalgeschwindigkeit fehlen. 

Zudem gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht, was genutzt werden darf. Zuvor muss dem Anbieter aber die Gelegenheit gegeben werden, die versprochene Leistung noch zu erreichen. Wird die versprochene Geschwindigkeit erzielt, erlischt das Sonderkündigungsrecht. Ansprechpartner bei Fragen sind die Verbraucherzentralen der jeweiligen Bundesländer.